I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
II. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederhorbach hat in seiner Sitzung am 13.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet östlich der B38“, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um Erweiterungsflächen für einen derzeit im Ort angesiedelten Gewerbebetrieb zu schaffen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt östlich der B38 und südlich des Hirtenbachs zwischen einem Zimmereibetrieb und einem Aussiedlerhof und umfasst die Grundstücke Plan-Nr. 989 bis 992 (teilweise). Es hat eine Fläche von ca. 0,55 ha. Siehe auch nachfolgenden Übersichtsplan.
II. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
In seiner Sitzung am 15.05.2019 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederhorbach die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen.
Hierzu wird der derzeitige Planentwurf auf die Dauer von zwei Wochen bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden zur Einsicht und Erörterung mit der Öffentlichkeit dargelegt.
Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom
01. August bis einschließlich 16. August 2019
statt.
Es liegen ein erster Planentwurf, inkl. Planungsrechtlichen Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Hinweisen sowie Begründung aus. Während dieser Zeit besteht für jedermann Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren und sich hierzu zu äußern.
Für die Ortsgemeinde Niederhorbach
Bad Bergzabern, 16.07.2019
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Forstner
(VG-Verwaltung)