- Bekanntmachung vom 19.07.2019 -
Der Kreistag des Landkreises Südliche Weinstraße hat den Tag der Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Südliche Weinstraße auf Sonntag, den 27. Oktober 2019, festgelegt.
I.
Zur Vorbereitung der am 27. Oktober 2019 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Gewählt werden 12 Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über den Beirat für Migration und Integration ist jeder vorgeschlagene Bewerber.
II.
Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.
III.
Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig beim Landrat Dietmar Seefeldt, Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pf. eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 9. September 2019, 18 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
IV.
Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Kommunalaufsicht, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pf., Zimmer 225 oder 226 erhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte (Telefon: 06341-940146 oder 06341-940147) und Hilfestellungen zur Verfügung.
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 15. Oktober 2019 bekanntgegeben.
Landau i. d. Pf., den 10.07.2019
Dietmar Seefeldt
Wahlleiter und Landrat