Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 730).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederhorbach -
Das Ratsmitglied Andreas Herberg hat mit Schreiben vom 06. Juli 2022 sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Nach § 45 KWG ist für das ausgeschiedene Ratsmitglied eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern.
Dies ist Herr Fritz Klein.
Herr Klein hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.
Daher wurde die Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern einberufen.
Dies ist Herr Daniel Fried.
Herr Fried hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).