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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 30/2022
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO;

Vollsperrung der Weinstraße in Klingenmünster

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende

verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

In der Zeit vom 08. bis 24. August wird die Weinstraße in Klingenmünster, in zwei Bauabschnitten, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Grund ist die Verlegung von Glasfaserverkabelung und Hausanschlüssen

2.

Zwischen dem 08. und 17. August wird die Weinstraße im nördlichen Teil von Klingenmünster gesperrt.

Die Sperrung erfolgt ab der Kreuzung Steinstraße/Im Stift bis zum Verkehrskreisel an der Tankstelle.

Hierzu wird der Verkehr über Gossersweiler-Stein und Silz umgeleitet.

Aus Richtung Bad Bergzabern kommend ist die Fahrtrichtung Silz und Heuchelheim-Klingen frei

3.

Zwischen dem 18. und 24. August wird die Weinstraße im südlichen Teil von Klingenmünster gesperrt.

Die Sperrung erfolgt ab der Kreuzung Steinstraße/Im Stift bis zur Friedhofstraße.

Hierzu wird der Verkehr über Billigheim-Ingenheim -Ortsteil Ingenheim- und Heuchelheim-Klingen -Ortsteil Heuchelheim- umgeleitet.

Aus Richtung Landau kommend ist die Fahrtrichtung Silz und Heuchelheim-Klingen frei

4.

Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert.

5.

Die Zufahrt für Anwohner bis zur Baustelle ist zugelassen.

6.

Der Busverkehr wird entsprechend umgeleitet.

Für die Gemeinden Pleisweiler-Oberhofen und Gleiszellen-Gleishorbach wird eine gesonderte Regelung getroffen. Dies betrifft den Zeitraum vom 18. bis 24.08.2002

Bad Bergzabern, den 22.07.2022
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde