Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende
verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | In der Zeit vom 08. bis 24. August wird die Weinstraße in Klingenmünster, in zwei Bauabschnitten, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. |
| Grund ist die Verlegung von Glasfaserverkabelung und Hausanschlüssen | |
| 2. | Zwischen dem 08. und 17. August wird die Weinstraße im nördlichen Teil von Klingenmünster gesperrt. |
| Die Sperrung erfolgt ab der Kreuzung Steinstraße/Im Stift bis zum Verkehrskreisel an der Tankstelle. | |
| Hierzu wird der Verkehr über Gossersweiler-Stein und Silz umgeleitet. | |
| Aus Richtung Bad Bergzabern kommend ist die Fahrtrichtung Silz und Heuchelheim-Klingen frei | |
| 3. | Zwischen dem 18. und 24. August wird die Weinstraße im südlichen Teil von Klingenmünster gesperrt. |
| Die Sperrung erfolgt ab der Kreuzung Steinstraße/Im Stift bis zur Friedhofstraße. | |
| Hierzu wird der Verkehr über Billigheim-Ingenheim -Ortsteil Ingenheim- und Heuchelheim-Klingen -Ortsteil Heuchelheim- umgeleitet. | |
| Aus Richtung Landau kommend ist die Fahrtrichtung Silz und Heuchelheim-Klingen frei | |
| 4. | Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert. |
| 5. | Die Zufahrt für Anwohner bis zur Baustelle ist zugelassen. |
| 6. | Der Busverkehr wird entsprechend umgeleitet. |
Für die Gemeinden Pleisweiler-Oberhofen und Gleiszellen-Gleishorbach wird eine gesonderte Regelung getroffen. Dies betrifft den Zeitraum vom 18. bis 24.08.2002