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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 30/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hergersweiler für die Jahre 2023 und 2024 vom 18.07.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

§ 4

Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

b) für den zweiten Hund

c) für jeden weiteren Hund

d) für den ersten gefährlichen Hund

e) für den zweiten gefährlichen Hund

II. Der Satz für den Beitrag für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektarfestgesetzt auf

25,00 Euro

25,00 Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

§ 5

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 978.277,20 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 953.147,20 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2023 um voraussichtlich 39.570,00 Euro auf 913.577,20 Euro und verringert zum Ende des Haushaltsjahres 2024 um voraussichtlich 54.770,00 Euro auf 858.807,20 Euro.

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 7

In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2024 enthält, tritt sie am 1. Januar 2024 in Kraft.

Hergersweiler, 18.07.2023
Ortsgemeinde Hergersweiler
Helmut Heib, Ortsbürgermeister