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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 30/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern -

Das Ratsmitglied Klemens Ott wurde zum Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gewählt und hat einen Geschäftsbereich übertragen bekommen. Damit hat er sein Ratsmandat verloren.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE).

Dies ist Herr Bernhard Mertel.

Herr Mertel hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Bad Bergzabern, 18. Juli 2024
Kathrin Flory, Bürgermeisterin