Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 30/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern -

Frau Ursula Schulz hat die Wahl in den Verbandsgemeinderat nicht angenommen.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde die Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE).

Dies ist Frau Anja Wunsch.

Frau Wunsch hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Bad Bergzabern, 18. Juli 2024
Kathrin Flory, Bürgermeisterin