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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 30/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Vollsperrung der Weinstraße in Klingenmünster

Vollsperrung der Weinstraße in Klingenmünster

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende

verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

Ab Montag, 05. August 2024, bis voraussichtlich Mittwoch, 21. August 2024, wird die Weinstraße (Bundesstraße 38) in Klingenmünster, ab der Einmündung Steinstraße/Im Stift (Landesstraße 493) Richtung Bad Bergzabern für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

2.

Hintergrund ist der Abriss des Kirchturms an der protestantischen Kirche direkt an der Weinstraße.

3.

Die Umleitung erfolgt über die L 493 Richtung Ingenheim und von dort aus wieder Richtung Bad Bergzabern.

In Bad Bergzabern wird mit Vorwegweisern auf die Umleitung über Ingenheim hingewiesen

Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert.

4.

Für den Schwerlastverkehr aus Richtung Bad Bergzabern gibt es keine Wendemöglichkeit in Klingenmünster.

5.

Die Zufahrt für Anwohner bis zur Baustelle ist zugelassen. Durch die Abrissarbeiten ist auch die Friedhofstraße von der Sperrung betroffen.

6.

Der Busverkehr wird über Heuchelheim-Klingen umgeleitet.

Für die Gemeinden Pleisweiler-Oberhofen und Gleiszellen-Gleishorbach wird eine gesonderte Regelung getroffen.

Bad Bergzabern, 22.07.2024
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde