Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende
| 1. | Ab Montag, 05. August 2024, bis voraussichtlich Mittwoch, 21. August 2024, wird die Weinstraße (Bundesstraße 38) in Klingenmünster, ab der Einmündung Steinstraße/Im Stift (Landesstraße 493) Richtung Bad Bergzabern für den Fahrzeugverkehr gesperrt. |
| 2. | Hintergrund ist der Abriss des Kirchturms an der protestantischen Kirche direkt an der Weinstraße. |
| 3. | Die Umleitung erfolgt über die L 493 Richtung Ingenheim und von dort aus wieder Richtung Bad Bergzabern. |
|
| In Bad Bergzabern wird mit Vorwegweisern auf die Umleitung über Ingenheim hingewiesen |
|
| Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert. |
| 4. | Für den Schwerlastverkehr aus Richtung Bad Bergzabern gibt es keine Wendemöglichkeit in Klingenmünster. |
| 5. | Die Zufahrt für Anwohner bis zur Baustelle ist zugelassen. Durch die Abrissarbeiten ist auch die Friedhofstraße von der Sperrung betroffen. |
| 6. | Der Busverkehr wird über Heuchelheim-Klingen umgeleitet. |
| Für die Gemeinden Pleisweiler-Oberhofen und Gleiszellen-Gleishorbach wird eine gesonderte Regelung getroffen. | |