Mit Ratsbeschluss vom 05.11.2024 hat die Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen als Trägerin der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) die Widmung der Straße „Wiesenstraße„ für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Abs. 1 LStrG verfügt
Die Straße „Wiesenstraße“ (Teilfläche der Fl. St. Nr. 2597/1) sowie die zwei nach Norden abzweigenden, unselbständigen Stichstraßen (Fl. St. Nrn. 4129 und 4131), von ihrem bisherigen Ausbauende im Süden nach Westen bis zur Kreuzung mit der Straße am Geisberg werden mit dieser Widmung als Gemeindestraße (§ 3 Ziffer 3 LStrG) eingestuft.
Die Voraussetzung des § 36 Abs. 2 LStrG, wonach die Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen Eigentümerin aller der Straße dienenden Grundstücke sein muss, ist gegeben.
Die Verfügung und ihre Begründung kann von jedermann zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Königstraße 61, Zimmer 304, 76887 Bad Bergzabern, eingesehen werden. Sie gilt mit dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.