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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 30/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Bergzabern vom 12. März 2025

Der Vorsitzende teilte dem Ausschuss zunächst mit, dass am Montag, 10.03.2025, eine Aufsichtsratssitzung der Staatsbad Bad Bergzabern GmbH stattfand. In der Sitzung wurde beschlossen, dass die Staatsbad Bad Bergzabern GmbH aufgrund der schlechten Haushaltssituation 2025 der Stadt Bad Bergzabern auf die bisher geplanten Aufwendungen für nicht rückzahlbare Zuweisungen für Investitionen von 444.500,00 Euro (Gesellschafteranteil von 31,5 %) im Wirtschaftsjahr = Haushaltsjahr 2025 verzichten wird.

Haushaltsplanung

Weiter informierte er den Ausschuss, dass innerhalb der in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses festgelegten Frist (06.03.2025) zur Mitteilung von Änderungswünschen hinsichtlich der Haushaltsplanung 2025 keine Anträge eingingen. Am 07.03.2025 ging per E-Mail ein Antrag der CDU-Fraktion mit entsprechenden Ideen und Rückfragen zum bisherigen Haushaltsentwurf ein. Der Vorsitzende nahm zu dem Antrag kurz Stellung und ging auf die im Antrag gelisteten Punkte kurz ein.

Der Haushalt wurde bereits in der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung am 19.02.2025 ausführlich vorgestellt. Im Vergleich zum damals vorgestellten Haushaltsplanentwurf wurde die o. g. Änderung bezüglich der Zuweisung an die Staatsbad Bad Bergzabern GmbH, welche deutliche Auswirkungen auf den Haushaltsplanentwurf hat, berücksichtigt. Daneben gab es lediglich geringfügige Anpassungen und redaktionelle Ergänzungen, die den Ausschussmitgliedern erläutert wurden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig bei 1 Enthaltung den vorliegenden Haushaltsplanentwurf zu beschließen.

Grundsteuerreform

Danach erläuterten Frau Bodenseh und Frau Fischer von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung den Ausschussmitgliedern die Einzelheiten der Grundsteuerreform 2025, informierten und berieten ausführlich, anhand umfangreicher Beispielrechnungen, über die Festsetzung der Hebesätze zunächst für die Grundsteuer B, anschließend für die Grundsteuer A.

Renaissancehaus Engel

Im Verlauf der Sitzung wurden folgende Auftragsvergaben und Nachträge für das Renaissancehaus Engel beschlossen: Zur vollständigen Zustandsuntersuchung der Holzkonstruktion der Dachwerke inklusive der Geschossdecken / Deckenbalken durch den Holzsachverständigen ist es erforderlich, dass der in den Dachräumen befindliche Dreck und Staub flächig beseitigt wird. Ein Abkehren des Dachraums ist aufgrund des trockenen Feinstaubs und der zu erwartenden Staubentwicklung aus arbeitsschutztechnischen Gründen nicht möglich. Zudem ist dieser Staub gemäß Schadstoffgutachten teilweise durch PCP (Pentachlorphenol) belastet.

Dieser Stoff wurde früher in Holzschutzmitteln gegen Pilzbefall verwendet und ist mittlerweile verboten. Daher muss der gesamte Dachraum fachgerecht abgesaugt werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss einstimmig, den Auftrag für das Absaugen im Dachraum des Renaissancehaus Engel an die Firma REGAB aus Herxheim zum Angebotspreis in Höhe von 7.206,64 Euro (brutto) zu vergeben.

Nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden beschloss der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig den Nachtrag 04 für die Rohbauarbeiten, zur Anpassung von fünf Türöffnungen, an die Firma Jaeger Abbruch + Tiefbau GmbH Südpfalz aus Waldhambach zum Angebotspreis in Höhe von 20.244,66 Euro (brutto) zu vergeben.

Zudem wurde bei der Begutachtung des Dachbodens festgestellt, dass die Laufstege im Bereich des Spitzbodens nicht mehr tragfähig bzw. teilweise nicht mehr vorhanden sind. Diese müssen aus Sicherheitsgründen ergänzt oder aber auch ersetzt werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss daher einstimmig, den Nachtrag 01 für die Dach-/Spengler-/Zimmerarbeiten an die Firma Dachdeckerei Mindum GmbH aus Bad Bergzabern zum Angebotspreis in Höhe von 5.805,72 Euro (brutto) zu vergeben.

Am angrenzenden Gebäude (Königstr. 43) wurden die Sandsteinsockel entfernt. Der darüberliegende Fassadenbereich (ca. 1 Meter hoch und 15 Meter lang) ist durch aufsteigende Feuchtigkeit mittlerweile beschädigt und fällt ab. Zudem sind die Abschlussputzleisten teilweise durchgerostet. Hier muss der Altputz entfernt und durch einen Entfeuchtungsputz ersetzt sowie neue Edelstahlabschlussleisten gesetzt werden.

Auch diesen Nachtrag 01 für die Putz-/Stuck-/Malerarbeiten genehmigte der Haupt- und Finanzausschuss mit einstimmigem Beschluss und vergab die Arbeiten an die Firma Jonas Kathary aus Wilgartswiesen zum Angebotspreis in Höhe von 8.295,43 Euro (brutto).

Im Zuge der Vor- und Genehmigungsplanung ist das Fachplanungsbüro davon ausgegangen, dass die Aufzugsanlage lediglich zwei Haltestellen benötigt. Im Verlauf der weiteren Planung wurde jedoch klar, dass man durch die verschiedenen Niveaus und der Einhaltung der Barrierefreiheit im Obergeschoss eine weitere Haltestelle benötigt wird. Die zusätzlich benötigte Haltestelle befindet sich gegenüberliegend zu den beiden anderen Haltestellen. Hierzu wurde ein entsprechendes Nachtragsangebot 01 bei der Firma TKE Aufzüge GmbH eingeholt, welches nach Auswertung und Prüfung mit einem Angebotspreis in Höhe von 11.753,63 Euro (brutto) abschließt. Damit erhöht sich der Gesamtauftragswert für die Aufzugsanlage auf 73.409,91 Euro (brutto).

In der Kostenberechnung waren für die Aufzugsanlage ursprünglich 77.350,00 Euro (brutto) vorgesehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss per einstimmigem Beschluss den Nachtrag 01 für die Aufzugsanlage an die Firma TKE Aufzüge GmbH aus Neuhausen zum Angebotspreis in Höhe von 11.753,63 Euro (brutto) zu vergeben.

In diesem Zuge informierte der Beigeordnete Enke über den aktuellen Baustand und teilte mit, dass das Dachgeschoss des Gebäudes ab sofort aufgrund akuter Durchbruchgefahr gesperrt wurde.

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