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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 30/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 9. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern am 23. Juni 2026

Der Verbandsgemeinderat befasste sich in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 neben der Wahl des neuen hauptamtlichen Beigeordneten insbesondere mit den Grundschulen in der Verbandsgemeinde, der Sanierung des Rebmeerbades und des Stadions in Bad Bergzabern.

Zu Beginn der Sitzung verpflichtete die Vorsitzende, Frau Kathrin Flory, nach Verlesung der Verpflichtungsformel und Belehrung über die Obliegenheiten ihres Amtes, das nachrückende Mitglied des Verbandsgemeinderates, Frau Mona Schubert.

Wahl des hauptamtlichen Beigeordneten

Im Anschluss stimmte der Rat in geheimer Wahl über die Neubesetzung des Amtes des hauptamtlichen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ab. Alle anwesenden Ratsmitglieder nahmen an der Wahl teil, das Stimmrecht der Vorsitzenden ruhte.

Zur Wahl standen Herr Tobias Weisenburger, Herr Hermann Augspurger und Herr Günter Beck. Im ersten und zweiten Wahlgang konnte keiner der drei vorgeschlagenen Kandidaten die erforderliche Mehrheit erreichen. Daher wurde eine Stichwahl zwischen Herrn Weisenburger und Herrn Augspurger erforderlich. In dieser setzte sich Herr Weisenburger mit 18 Stimmen gegen Herrn Augspurger durch, der 16 Stimmen erhielt.

Herr Weisenburger bestätigte der Vorsitzenden, Frau Kathrin Flory, dass er die Wahl annimmt.

Herr Weisenburger wird sein Amt zum 01.02.2027 antreten. Er folgt auf Herrn Martin Engelhard, dessen Amtszeit am 31.01.2027 endet.

Herr Engelhard war 16 Jahre lang hauptamtlicher Beigeordneter der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Entsprechend den kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen kandidierte er nicht erneut für das Amt und wird mit Ablauf seiner Amtszeit in den Ruhestand treten.

Ausschüsse

Aufgrund des Rücktrittes eines Ratsmitglieds mussten Sitze in folgenden Ausschüssen neu besetzt werden: Ausschuss für Jugend und Soziales, Schulträgerausschuss. Zudem musste über die Neubesetzung der Stellvertreterposition entschieden werden: Haupt- und Finanzausschuss, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Werksausschuss.

Zunächst beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig, die Wahl nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO im Wege der offenen Abstimmung vorzunehmen. Mit 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 19 Enthaltungen wurde Frau Mona Schubert in die genannten Ausschüsse gewählt. Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruhte.

Grundschulen

Am 12.10.2021 ist das GanztagesFörderungsGesetz (GaFöG) in Kraft getreten. Hieraus ergibt sich ab dem 01.08.2026 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für jedes Kind ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5. Der Rechtsanspruch wird stufenweise mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 und der Klassenstufe 1 eingeführt.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist die detaillierte Umsetzung der Ferienbetreuung offen, insbesondere auf Grund fehlender belastbarer Anmeldezahlen. Bis auf Weiteres wird die Durchführung der Ferienprogramme durch externe Kooperationspartner/Dienstleiter angestrebt.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig bei 5 Enthaltungen, die Elternbeiträge auf 200 Euro inkl. Mittagessen pro Kind/Ferienwoche festzulegen. Die Höhe des Zuschussbedarfes wird durch verfügbare Haushaltmittel im Teilhaushalt 2, Schulen, gedeckt.

Die Betreuungsordnung für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern stammt aus dem Jahr 2016. Aufgrund organisatorischer Änderungen und weiterer Ergänzungen musste die Betreuungsordnung angepasst werden.

Der Verbandsgemeinderat beschloss deswegen einstimmig, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Schulträgerausschusses, die Neufassung der Betreuungsordnung.

An der Ganztagsschule der Böhämmer-Grundschule Bad Bergzabern wird den Kindern ein Mittagessen angeboten. Das Essen wird durch einen Caterer warm angeliefert. Die durch den Caterer in Rechnung gestellten Kosten sind angestiegen. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig bei 4 Enthaltungen auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Schulträgerausschusses, den Elternbeitrag für das Mittagessen an der Böhämmer-Grundschule zum kommenden Schuljahr 2026/2027 auf 5,50 Euro je Essen anzuheben.

Der Fahrradkeller der Böhämmer-Grundschule wurde im Jahr 2023 begutachtet - im Rahmen einer Begehung des gesamten Schulkomplexes für die Erweiterungsmaßnahme. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrradkeller teilweise starke Beschädigungen in Form von Korrosion der Bewehrung aufweist. Im April 2026 wurde nun festgestellt, dass sich der Zustand der Konstruktion weiter verschlechtert hat. Es stellte sich nun die grundsätzliche Frage, wie mit dem Fahrradkeller künftig verfahren werden soll.

Der Verbandsgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, ein Planungsbüro mit der Grundlagenermittlung sowie der Erstellung einer Vorplanung zu beauftragen, um mögliche bauliche Varianten für den Fahrradkeller aufzuzeigen.

Gewässer-Unterhaltung

Der Rat befasste sich dann mit der Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung. Die Gewässerunterhaltungsarbeiten im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern werden derzeit von einer Fachfirma durchgeführt. Die Beauftragung erfolgte über zwei Jahre bis einschließlich Mai 2026 mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr.

Der Rat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den bestehenden Vertrag mit dieser Firma um ein weiteres Jahr bis zum 31.05.2027 zu verlängern.

Stadion Bad Bergzabern

Im Stadion Bad Bergzabern sollen Sanierungsarbeiten stattfinden. Der Verbandsgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss mit 33 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Verwaltung mit der Ausschreibung der erforderlichen Bauleistungen zur Sanierung der Laufbahn im Stadion Bad Bergzabern nach Erhalt des Förderbescheides zu beauftragen.

Weiter wird die Bürgermeisterin ermächtigt, im Einvernehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden, die Bauleistungen nach erfolgter Ausschreibung an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Dem Verbandsgemeinderat ist zu berichten.

Stützpunktfeuerwehr Bad Bergzabern

In der Stützpunktfeuerwehr Bad Bergzabern ist die Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) angegliedert. Da die Funkausrüstung auf einem veralteten Stand ist, soll die Feuerwehreinsatzzentrale technisch umgerüstet werden. Hierbei soll die komplette Funktechnik auf den neusten Stand gebracht werden.

Der Rat stimmte der technischen Umrüstung der Feuerwehreinsatzzentrale einstimmig zu und ermächtigte die Bürgermeisterin, den Auftrag für die technische Umrüstung der Feuerwehreinsatzzentrale an den wirtschaftlichsten Bieter sowie die Direktaufträge an Fachfirmen zu vergeben.

Verbandsgemeinde-Sporthalle Bad Bergzabern

Im Zuge der turnusgemäßen Prüfung der Trennvorhänge in der Verbandsgemeinde-Sporthalle wurden diverse Mängel festgestellt. Zudem müssen Verschleißteile der Trennvorhänge betriebszeitbedingt ausgetauscht werden.

Ein Angebot zur Instandsetzung der Trennvorhänge einer Fachfirma sieht einen Angebotspreis in Höhe von 13.855,17 Euro (brutto) vor. Im Haushaltsplan 2026 stehen für diese Kosten nicht genügend Mittel zur Verfügung. Die Finanzierung des nicht gedeckten Betrages in Höhe von ca. 3.955,00 Euro kann über einen Mittelübertrag aus dem Haushaltsjahr 2025 erfolgen.

Der Rat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, dem Mittelübertrag aus dem Haushaltsjahr 2025 zur Instandsetzung der Trennvorhänge in der Verbandsgemeindesporthalle zuzustimmen.

VRNflexline

Der Landkreis Südliche Weinstraße plant im Rahmen des Interreg-Projekts ODIM (On-Demand Transport for improved Mobility) die Ausweitung des digitalen Rufbus-Angebots VRNflexline auf das gesamte Kreisgebiet sowie auf die Stadt Wissembourg. Das System wird bereits erfolgreich in der Verbandsgemeinde Edenkoben betrieben und weist dort eine hohe Nutzerakzeptanz auf.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, dass sich die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern am Interreg-Projekt ODIM beteiligt und ihren anteiligen Kostenbeitrag in Höhe von 176.234,91 Euro für den Zeitraum 01.01.2027 – 30.06.2029 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitstellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind entsprechend einzuplanen.

Unterbringung obdachloser Personen und Asylbegehrenden

Obdachlose Personen und Asylbegehrende werden in der Verbandsgemeinde zukünftig in getrennten Unterkünften untergebracht. Deshalb wurden zwei neue Satzungen erarbeitet.

Der Rat beschloss zunächst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig bei 1 Enthaltung die neue Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkünfte in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern.

Im Anschluss beschloss das Gremium auch auf Empfehlung des genannten Ausschusses einstimmig bei 1 Enthaltung die Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Obdachlosenunterkünfte in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern.

Tourist-Information

Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern nimmt seit mehr als 20 Jahren die Aufgabe des überörtlichen Tourismus wahr, die ihr zuvor durch die Ortsgemeinden übertragen wurde. Mit der operativen Wahrnehmung touristischer Aufgaben hat die Verbandsgemeinde den Tourismusverein SÜW Bad Bergzabern e. V. betraut.

Der Tourismusverein beabsichtigt, die Tourist-Information in neue Räumlichkeiten zu verlegen. Im Zuge des Umzugs in den „Engel“ in der Stadt Bad Bergzabern ist vorgesehen, die neuen Räume neben zeitgemäßem Mobiliar auch mit digitalen und interaktiven Elementen auszustatten. Zur Finanzierung der Ausstattung beabsichtigt der Tourismusverein, einen Förderantrag aus dem Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz „Förderung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur“ zu stellen.

Der Rat stimmte auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Antragstellung des Tourismusvereins SÜW Bad Bergzabern e. V. einstimmig zu.

Ferner erklärte der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses seine Bereitschaft, vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde nach § 104 GemO, im Falle der Beendigung des Tourismusvereins SÜW Bad Bergzabern e. V. für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid sowie für etwaige Rückforderungsansprüche gegenüber dem Fördermittelgeber einzutreten.

Der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde wurde ermächtigt, die hierzu erforderlichen Erklärungen gegenüber den Bewilligungsbehörden abzugeben.

Rebmeerbad

Für die Sanierung des Rebmeerbads in Bad Bergzabern müssen weitere Planungsleistungen ausgeschrieben werden. Die zweite Stufe des EU-Vergabeverfahrens wird Laufe des Julis 2026 abgeschlossen sein. Um einen nahtlosen Übergang vom Ausschreibungsverfahren zur Auftragsvergabe für die Planungsleistungen zu gewährleisten und Verzögerungen zu vermeiden, schlug die Verwaltung vor, den erforderlichen Beschluss zur Auftragsvergabe der Planungsleistungen für Leistungsphase 1-3 bereits in der Sitzung am 23.06.2026 zu fassen.

Der Verbandsgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis. Weiterhin stimmte er der Vergabe der Planungsleistungen nach Abschluss des zweistufigen EU-Vergabeverfahrens für die Leistungsphasen 1-3 zur Sanierung des Rebmeerbades einstimmig zu. Der Rat ermächtigte die Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe an die wirtschaftlichsten Anbieter.

Photovoltaik und Wärmeversorgung

Betreffs der Nahwärmeversorgung des Schul- und Sportzentrums Bad Bergzabern und der Erneuerung Heizzentrale hatte die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ folgenden Sachantrag gestellt: „Die Zustimmung zur Modernisierung der Heizzentrale für das Schul- und Bäderzentrum durch die Stadtwerke Bad Bergzabern wird vorübergehend ausgesetzt, bis der Kreis und die Verbandsgemeinde gemeinsam und einvernehmlich die Anforderungen an die Heizzentrale im Hinblick auf die mögliche Entwicklung der Gebäude bis 2045 erarbeitet haben.“

Dieser Antrag wurde mit 13 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

Die Photovoltaik-Anlagen auf Dächern im Eigentum der Verbandsgemeinde sollen von der Verbandsgemeinde übernommen werden. Im Rahmen der bestehenden Nutzungs- bzw. Dachpachtverträge erhält die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern derzeit in der Regel eine Pacht für die Bereitstellung der Dachflächen. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeiten besteht vielfach die Möglichkeit, die Anlagen zu einem Restbuchwert in das Eigentum der Verbandsgemeinde zu übernehmen.

Der Verbandsgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung, Pachtverträge für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern im Eigentum der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, die sich derzeit im Eigentum Dritter befinden, grundsätzlich nach Ablauf der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen fristgerecht zu kündigen und – vorbehaltlich einer positiven technischen sowie wirtschaftlichen Prüfung – die Anlagen zum Restbuchwert in das Eigentum der Verbandsgemeinde zu übernehmen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen vertraglichen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zu prüfen sowie die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Soweit erforderlich sind die jeweiligen Übernahmekonditionen zur Entscheidung vorzulegen.

Wasser und Abwasser

Auf Empfehlung des Werksausschusses beschloss der Rat zunächst die Entgeltsatzung Wasserversorgung und im Anschluss die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung jeweils einstimmig.

In Gleiszellen-Gleishorbach sollen Arbeiten an der Wasserleitung in der Bergstraße durchgeführt werden. Bei einer Rohrnetzanalyse und -berechnung wurde festgestellt, dass einzelne Leitungsabschnitte zu klein dimensioniert bzw. hydraulisch nicht leistungsfähig sind.

Auf Empfehlung des Werksausschusses beschloss der Rat einstimmig den Auftrag an eine Fachfirma zum Ausbau / Aufdimensionierung der Wasserleitung in der Bergstraße Gleiszellen-Gleishorbach in Höhe von 335.175,11 Euro/brutto zu vergeben.

In Schweighofen-Neuhof sollen Arbeiten an der Trinkwasserleitung stattfinden. Im vergangenen Jahr gab es dort vermehrt Rohrbrüche an der Trinkwassertransportleitung von Schweighofen Richtung Neuhof. Es handelt sich dabei um einen Leitungsabschnitt DN 100 AZ auf einer Länge von ca. 1.050 m. Dieser Leitungsabschnitt soll erneuert werden.

Auf Empfehlung des Werksausschusses beschloss das Gremium ebenso einstimmig den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu einem Gesamtangebotspreis in Höhe von 347.783,46 Euro/brutto zu vergeben.

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