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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 31/2022
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 17. Sitzung des Gemeinderates von Böllenborn vom 10. Mai 2022

Der Gemeinderat ist einstimmig mit der temporären Aufgabenübertragung an den Landkreis zur Beantragung von Beratungsleistungen sowie der Durchführung des Infrastrukturausbaus im Rahmen des „Graue-Flecken-Programms“ einverstanden und beschloss hierzu die Aufgabenübertragung von der Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde und von dieser auf den Landkreis Südliche Weinstraße. Die Ortsbürgermeisterin wurde ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

Seitens der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ist die Aufstellung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt. Der Gemeinderat nahm den Planentwurf zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für den Bereich der Ortsgemeinde Böllenborn zur Kenntnis und stellte einstimmig fest, dass dieser Fortschreibungsentwurf den städtebaulichen Entwicklungszielen der Ortsgemeinde entspricht bzw. wie folgt geprüft werden soll: Die Fläche „Am Kirchbugel“ (im vorliegenden Flächennutzungsplan südlich gekennzeichnet) soll in den Bereich östlich des Sportplatzes in die Gewanne „In den Willerungen“ verlegt werden zur Nutzung von Photovoltaik. Ein möglicher Zukauf von Flächen „In den Willerungen“ von der Gemeinde wird angedacht.

Wie bereits in der Sitzung vom 15.03.2022 erläutert, wurde im Zuge des Wasserschadens im Dorfgemeinschaftshaus die komplette Möblierung aus allen Räumen entfernt, darunter auch die Ausschanktheke und Teile der Einbauküche. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Anschaffung der Theke Variante Chromonorm zum Angebotspreis in Höhe von 4.551,75 Euro inkl. MwSt. und Versand.

Für die Ortsverschönerung Böllenborn hat die Ortsgemeinde eine Spende in Höhe von 250 Euro von einer Bürgerin aus Böllenborn erhalten. Ortsbürgermeisterin Drieß informierte das Ratsgremium über die Spende. Der Gemeinderat stimmte mit seinem Dank der Annahme der Spende zu.

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