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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 31/2022
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Birkenhördt für die Jahre 2022 und 2023 vom 27.07.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung vom 21.04. + 04.07.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2022

2023

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.056.630,00 Euro

1.096.520,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.277.250,00 Euro

1.179.840,00 Euro

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf

-220.620,00 Euro

-83.320,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2022

2023

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-195.100,00 Euro

-39.990,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

67.300,00 Euro

1.024.200,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

507.600,00 Euro

1.085.300,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-440.300,00 Euro

-61.100,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

635.400,00 Euro

101.090,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

421.000,00 Euro

61.100,00 Euro

zusammen auf

421.000,00 Euro

61.100,00 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

2022

2023

auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

2022

2023

auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 4

Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

345 v.H.

345 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v.H.

465 v.H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

380 v.H

380 v.H.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

35,00 Euro

35,00 Euro

b) für den zweiten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

c) für jeden weiteren Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

d) für den ersten Kampfhund

600,00 Euro

600,00 Euro

e) für den zweiten Kampfhund

800,00 Euro

800,00 Euro

f) für dritten und jeden weiteren Kampfhund

900,00 Euro

900,00 Euro

II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar

25,00 Euro

25,00 Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

§ 5

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Birkenhördt zum 31.12.2020 beträgt 3.509.334,10 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 3.451.124,10 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2022 um voraussichtlich 220.620,00 Euro auf 3.230.504,10 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2023 um voraussichtlich 83.320,00 Euro auf 3.147.184,10 Euro.

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 7

In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Birkenhördt, 27.07.2022
Ortsgemeinde Birkenhördt
Matthias Ackermann, Ortsbürgermeister