Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung vom 21.04. + 04.07.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2022 | 2023 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf |
1.056.630,00 Euro |
1.096.520,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
1.277.250,00 Euro |
1.179.840,00 Euro |
| der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf |
-220.620,00 Euro |
-83.320,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | 2022 | 2023 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
-195.100,00 Euro |
-39.990,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
67.300,00 Euro |
1.024.200,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
507.600,00 Euro |
1.085.300,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-440.300,00 Euro |
-61.100,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
635.400,00 Euro |
101.090,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
|
| 2022 | 2023 |
| zinslose Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite auf | 421.000,00 Euro | 61.100,00 Euro |
| zusammen auf | 421.000,00 Euro | 61.100,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt
|
| 2022 | 2023 |
| auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich
|
| 2022 | 2023 |
| auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | 2022 | 2023 |
| 1. Grundsteuer | ||
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v.H. | 345 v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v.H. | 465 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer nach Ertrag | 380 v.H | 380 v.H. |
| 3. Hundesteuer | ||
| a) für den ersten Hund | 35,00 Euro | 35,00 Euro |
| b) für den zweiten Hund | 50,00 Euro | 50,00 Euro |
| c) für jeden weiteren Hund | 60,00 Euro | 60,00 Euro |
| d) für den ersten Kampfhund | 600,00 Euro | 600,00 Euro |
| e) für den zweiten Kampfhund | 800,00 Euro | 800,00 Euro |
| f) für dritten und jeden weiteren Kampfhund | 900,00 Euro | 900,00 Euro |
II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar
|
| 25,00 Euro | 25,00 Euro |
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Birkenhördt zum 31.12.2020 beträgt 3.509.334,10 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 3.451.124,10 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2022 um voraussichtlich 220.620,00 Euro auf 3.230.504,10 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2023 um voraussichtlich 83.320,00 Euro auf 3.147.184,10 Euro.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.