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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 31/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 36. Sitzung des Gemeinderates Niederhorbach vom 12. Juli 2023

Der Gemeinderat beschäftigte sich mit dem Umbau des Spielplatzes. Die beiden Gemeindearbeiter waren mit der Pflege des Areals überfordert und deswegen soll diese verkleinert werden. Einstimmig beschloss der Rat, den Spielplatz oberhalb des Weidentipis zu halbieren, den Platz abzusperren, die kleineren Hügel einzuebnen, den großen Hügel zu erhalten, den Spielturm zu entfernen und den Unterstand und die Schaukel von unten nach oben zu versetzen.

Der Rat wählt dann einstimmig Herrn Jürgen Herty als neues Mitglied im Bau- und Planungsausschuss.

Am Kindergartengebäude sind diverse Unterhaltungsarbeiten nötig: Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Restarbeiten aus dem Einbau der RLT-Anlagen, Elektro- und Heizungsinstallations- sowie Trockenbauarbeiten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 52.000,00 Euro (brutto) und werden gemäß Vereinbarung anhand der Betreuungsmonate 2022 auf die beiden Ortsgemeinden aufgeteilt:

Anteil Niederhorbach: 159 Betreuungsmonate - 17.554,14 Euro

Anteil Pleisweiler-Oberhofen: 312 Betreuungsmonate - 34.445,86 Euro

Die Finanzierung der Maßnahmen soll durch die Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2022 und Einsparungen gewährleistet werden.

Mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung nahm der Rat diesen Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt den genannten Unterhaltungsarbeiten in der KiTa Pleisweiler-Oberhofen zu. Ferner beschließt er die genannte Finanzierung.

Im Anschluss beriet das Gremium den Bebauungsplan „Hinterwiesen". Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder die Weiterführung der Planung mit der Ausweisung eines Regenrückhaltebeckens auf dem Fl.St.Nr. 407/1. Aufgrund dieses Beschlusses entschied der Rat dann ebenfalls einstimmig das Plangebiet des Bebauungsplans um das Flurstück 407/1 zu erweitern.

Einstimmig beschloss der Rat die Durchführung der einmonatigen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB, somit ist der Entwurf mit allen zum Offenlagezeitpunkt vorhandenen Unterlagen für die Dauer eines Monats bei der Verwaltung sowie digital zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die von der Aufstellung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden.

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