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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 31/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederotterbach

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederotterbach -

Da Herr Martin Schwöbel zum Ortsbürgermeister gewählt wurde, hat er sein Ratsmandat verloren.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern.

Dies ist Herr Dieter Böß.

Herr Böß hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Niederotterbach, 23. Juli 2024
Martin Schwöbel, Ortsbürgermeister