Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende
verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | Ab Montag, dem 05. August beginnen die Straßensanierungsarbeiten im Bereich der Gartenstraße (westlicher Teil) und Mösigstraße in Birkenhördt. |
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| Über die Bauabschnitte werden die Anwohner von der Ausbaufirma informiert. |
| 2. | Die Abfallentsorgung wird über die bauausführende Firma geregelt. |
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| Hier enthalten die Anwohner noch eine entsprechende Information |
| 3. | Für die Zeit der Ausbauarbeiten wird auch in der Sandstraße ein Halteverbot eingerichtet. |
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| Der Lagerplatz der bauausführenden Firma befindet sich am Sportplatz. |
| 4. | Die Anwohner im betroffenen Bereich der Gartenstraße und Mösigstraße können über die Bauphase ihre Anwesen nicht mehr jederzeit, uneingeschränkt, mit dem Fahrzeug erreichen. Einzelheiten sind mit der Baufirma vor Ort zu besprechen. |
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung!