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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 31/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach -

Da Frau Sabine Bentz zur Ortsbürgermeisterin gewählt wurde, hat sie ihr Ratsmandat verloren.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählergruppe Schweigen-Rechtenbach e.V. (FWG).

Dies ist Herr Herbert Grimm.

Herr Grimm hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Schweigen-Rechtenbach, 25. Juli 2024
Sabine Bentz, Ortsbürgermeisterin