Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach -
Da Frau Sabine Bentz zur Ortsbürgermeisterin gewählt wurde, hat sie ihr Ratsmandat verloren.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählergruppe Schweigen-Rechtenbach e.V. (FWG).
Dies ist Herr Herbert Grimm.
Herr Grimm hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).