Der Ausschuss entschied einstimmig dem Gemeinderat folgendes zu empfehlen: Den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festzustellen. Dem damaligen Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.
Gleiches entschied der Ausschuss einstimmig für das Haushaltsjahr 2018: Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festzustellen. Dem damaligen Ortsbürgermeister, der damaligen Ortsbürgermeisterin und dem Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.