Der Gemeinderat beriet im öffentlichen Teil der Sitzung den Erlass einer Gestaltungssatzung für die Ortsgemeinde.
Mit 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschloss der Rat die Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde inkl. der Anlage (Abgrenzungsplan) - gemäß § 88 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl S. 365), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 15.06.2015 (GVBl S. 77) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl S. 153) - in der derzeit geltenden Fassung als Satzung. Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung ergibt sich aus der textlichen Festsetzung und dem Übersichtspläne als Anhang zur Satzung.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Rat über Miet-, Pacht- und Grundstücksangelegenheiten informiert.