Zunächst befassten sich die Ausschussmitglieder mit der Grundsteuerreform 2025 und erhielten diesbezüglich ausführliche Informationen durch den Vorsitzenden sowie von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung durch Frau Bodenseh und Frau Fischer.
Auf Grundlage der oben genannten Erläuterungen empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat einstimmig die vorgestellte Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen ab dem Jahr 2025 zu beschließen:
| Für die Grundsteuer | ||
| • | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 440 v. H. |
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| (Anhebung um 40 % Punkte) | |
| • | für unbebaute Grundstücke gemäß § 246 BewG (Grundsteuer B) auf | 480 v. H. |
| • | für bebaute Grundstücke gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 1-4 BewG (Wohngrundstücke) (Grundsteuer B) auf | 480 v. H. |
| • | für bebaute Grundstücke gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 5-8 BewG (Nichtwohngrundstücke) (Grundsteuer B) auf | 570 v. H. |
Für die Gewerbesteuer | 395 v. H. |
Im Weiteren empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat, ebenfalls einstimmig, die Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Jahres 2024 gemäß der vorgestellten Anlage zur Finanzierung der Unterhaltsaufwendungen/Investitionen von 1.974.417,77 Euro sowie deren Finanzierung durch die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2024 zu beschließen.
Die Stadt erhebt einen Gästebeitrag aufgrund der Satzung der Stadt Bad Bergzabern über die Erhebung eines Gästebeitrages vom 15.12.2023 für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen.
Das „Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürger, der Wirtschaft, sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV)“ wurde am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ein Bestandteil des BEG IV ist die Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG), welche die besondere Meldepflicht für inländische Gäste in Beherbergungsbetrieben abschafft. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht bestehen. Das Gesetz trat zum 01.01.2025 in Kraft. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Neuregelung macht eine Neufassung der derzeit gültigen Satzung notwendig.
Der Vorsitzende erläuterte die Änderungen der Satzung kurz. Daraufhin empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat per einstimmigem Beschluss, dem von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf zur Neufassung der Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Bergzabern zuzustimmen. Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Die derzeit vorhandene Beleuchtung in Form von Bodeneinbauleuchten auf dem Fußweg von der Kettengasse zum Storchenturm ist defekt. Eine Instandsetzung durch neue Bodeneinbauleuchten ist laut Herrn Fetzer von der Stadtwerke
GmbH Bad Bergzabern nicht wirtschaftlich, da diese zu störanfällig und teuer sind. Als Ersatz schlägt er die Installation von sogenannten Pollerleuchten vor. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss nach kurzen Erläuterungen einstimmig die Erneuerung der Beleuchtung am Fußweg von der Kettengasse zum Storchenturm zu einem Betrag in Höhe von ca. 5.815 Euro. Die Ausführung kann nach der Haushaltsgenehmigung beauftragt werden.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Ausschuss, dem Stadtrat die Empfehlung zu einer Kündigung auszusprechen.