- Bekanntmachung vom 22.07.2025 -
Vollzug des Kommunalwahlgesetzes – KWG – i.d.F. vom 31. Januar 1994, (GVBl. S. 137) zuletzt geändert durch Art. One des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133, 257);
hier: Einberufung einer Ersatzperson in den Kreistag des Landkreises Südliche Weinstraße
In meiner Funktion als stellvertretender Kreiswahlleiter stelle ich Folgendes fest:
Das Kreistagsmitglied Christine Schneider hat ihr Mandat im Kreistag des Landkreises Südliche Weinstraße zum 01.07.2025 niedergelegt. Nach § 45 KWG ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen. Als Ersatzperson einberufen wurde die Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU),
Nadine Anton, Kirrweiler
Frau Anton hat das Mandat angenommen.