Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 31/2026
Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Brennholzanfrage 2026 am Forstamt Bienwald

nur Online

 

Die Anfrage von Brennholz im Forstamtsbereich Bienwald für die Saison 2026/2027 erfolgt vom 1.September 2026 bis abschließend zum 31.Oktober 2026 ausschließlich über den neuen Meldebeleg, welcher über die Internetseite bienwald.wald.rlp.de nur online (nicht per Email, persönliche Abgabe oder telefonisch) ausfüllbar ist. Danach abgegebene Anfragen können nicht mehr berücksichtigt werden

Hierbei handelt es sich um eine Brennholzanfrage und keine garantierte Bestellung. Wir sind bemüht, Ihrer Anfrage zu entsprechen, jedoch gibt es keine Garantie auf Ihre angefragte Menge und Wunschörtlichkeit.

Angeboten wird hier ausschließlich Polterholz für private Selbstwerber. Die Holzpolter wurden bereits von Forstmaschinen gerückt und an Forstwegen gepoltert.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Holzzuteilung bis zum April des Folgejahres erfolgen kann. Die Aufarbeitung des Holzes ist jahreszeitlich nicht befristet.

Eine Bar- bzw. Ratenzahlung ist nicht möglich.

Die Mindestbestellmenge beträgt 5 fm, es werden 10 fm je Haushalt und Saison 2026/2027 gewährt.

1 Festmeter (Kubikmeter) entspricht ca. 1,4 Raummeter/Ster

Sollten Sie einen Mehrbedarf, der über die 10 fm hinaus geht haben, geben Sie diesen bitte im Bemerkfeld an. Wenn möglich, wird ihnen diese Menge in einem weiteren Zeitraum angeboten.

Es werden ausschließlich Mischsortimente (ca. 50 % Hartlaubholz und 50 % Weichlaubholz/ Nadelholz) zur Verfügung gestellt.

Sollten wir Ihre Anfrage nicht bedienen können, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Am Ende dieses Bestellvorgangs erhalten Sie automatisch eine Kopie an die von Ihnen angegebene Mailadresse, die gleichzeitig als Eingangsbestätigung dient. Falls Sie keine E-Mail erhalten sollten, wenden Sie sich bitte an das Forstamt. Bestellberechtigt sind nur Personen, die im Umgang mit der Motorsäge sachkundig sind, sachkundige Personen zur Aufarbeitung einsetzen oder das Polterholz abtransportieren.

Die Brennholzpreise für die neue Saison liegen noch nicht vor.

Sobald diese feststehen, erfolgt umgehend eine Mitteilung über Ihr Amtsblatt und der Internetseite des Forstamtes.

Forstamt