Nachdem der Ausbau der Lessingstraße im Jahre 2025 fertiggestellt und abgenommen wurde, kann nun die Endabrechnung erfolgen.
Für diese Maßnahmen sind einmalige Beiträge gemäß der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Bad Bergzabern vom 27.02.2020 zu erheben.
Das Abrechnungsgebiet bildet die Verkehrsanlage Lessingstraße, von der Einmündung in die Steinfelder Straße im Osten bis zur Einmündung in die Weißenburger-Straße im Westen.
Mit Bescheiden vom 07.06.2024 wurden Vorausleistungen in Höhe von 90% des zu erwartenden endgültigen Beitrages erhoben. Mit der Endabrechnung werden nun die tatsächlich entstandenen, beitragsfähigen Kosten unter Berücksichtigung der bereits erhobenen Vorausleistungen abgerechnet.
Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wird deshalb voraussichtlich Anfang August 2026 ein entsprechender Beitragsbescheid zugehen.
Die der Abrechnung zugrundeliegende Ausbaubeitragssatzung der Stadt Bad Bergzabern ist jederzeit über die Homepage der Verbandsgemeinde (https://www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/satzungen/bad-bergzabern/) sowie nach Terminvereinbarung unter Tel. 06343 701 426 in Zimmer 220 der Verbandsgemeindeverwaltung einsehbar.