Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S.133).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern -
Das Stadtratsmitglied Christian Albrecht hat mit Schreiben vom 01. Juni 2026 sein Mandat niedergelegt.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU).
Dies ist Herr Franz-Josef Fath.
Herr Fath hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.
Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber.
Dies ist Herr Klaus Janson.
Herr Janson hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.
Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber.
Dies ist Frau Lotta Wichmann.
Frau Wichmann hat mitgeteilt, dass sie das ihr zufallende Mandat nicht annimmt.
Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber.
Dies ist Herr Elias Albrecht.
Herr Albrecht hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).