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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 31/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO

Verkehrseinschränkung (Vollsperrung) in der Königstraße in Bad Bergzabern Aufstellen eines Autokrans für Dacharbeiten am ehem. Gasthaus „Zum Engel“

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende

verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

ab Montag, dem 17. August 2026, ab 07 Uhr, wird die Königstraße im Einmündungsbereich der Weinbergstraße, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Maßnahme wird bis voraussichtlich Freitag, den 21.08.2026, andauern.

2.

Durch die Vollsperrung sind folgende verkehrsregelnde Maßnahme erforderlich.

- Die Zufahrt zur Marktstraße/Königstraße, über die Weinstraße, wird auf Fahrzeuge bis 7,5 to beschränkt.

- Der Verkehr wird ab der Kirchgasse, über die „Obere Berggasse“ in die Luitpoldstraße geführt. Hierfür wird, teilweise, eine Einbahnstraße angeordnet.

- Die Durchfahrt über die Weinbergstraße in die Königstraße ist nicht mehr möglich.

- Ab der Einmündung Herzog-Wolfgang-Straße bis zur Schloßgasse, wird die Einbahnstraße aufgehoben.

Ergänzend wird auf der Südseite der Königstraße ein absolutes Haltverbot angeordnet.

3.

Die betroffenen Gewerbetreibenden im Bereich der Marktstraße und Königstraße, werden gebeten, ihrer Lieferverkehre entsprechend abzustimmen und zu informieren.

Wir bitten die Bevölkerung und Beachtung.

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde