Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende
verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | ab Montag, dem 17. August 2026, ab 07 Uhr, wird die Königstraße im Einmündungsbereich der Weinbergstraße, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Maßnahme wird bis voraussichtlich Freitag, den 21.08.2026, andauern. |
| 2. | Durch die Vollsperrung sind folgende verkehrsregelnde Maßnahme erforderlich. |
| - Die Zufahrt zur Marktstraße/Königstraße, über die Weinstraße, wird auf Fahrzeuge bis 7,5 to beschränkt. | |
| - Der Verkehr wird ab der Kirchgasse, über die „Obere Berggasse“ in die Luitpoldstraße geführt. Hierfür wird, teilweise, eine Einbahnstraße angeordnet. | |
| - Die Durchfahrt über die Weinbergstraße in die Königstraße ist nicht mehr möglich. | |
| - Ab der Einmündung Herzog-Wolfgang-Straße bis zur Schloßgasse, wird die Einbahnstraße aufgehoben. | |
| Ergänzend wird auf der Südseite der Königstraße ein absolutes Haltverbot angeordnet. | |
| 3. | Die betroffenen Gewerbetreibenden im Bereich der Marktstraße und Königstraße, werden gebeten, ihrer Lieferverkehre entsprechend abzustimmen und zu informieren. |
Wir bitten die Bevölkerung und Beachtung.