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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 32/2022
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 21. Sitzung des Gemeinderates von Schweigen-Rechtenbach vom 18. Mai 2022

Die Gemeinde Schweigen-Rechtenbach benötigt auf Grundlage der aktuellen Bedarfszahlen zur Umsetzung des KiTaG in ihrem Einzugsbereich eine Kindertagesstätte mit 75 Plätzen und einer Erweiterungsoption auf bis zu 100 Plätze. In der bestehenden Einrichtung kann aufgrund der derzeitigen Raumsituation der bestehende Rechtsanspruch nur für 46 Kinder erfüllt werden. Die restlichen 16 Plätze können nur in Teilzeit belegt werden. Dem Rat wurden durch ein Planungsbüro eine Machbarkeitsstudie, nach der sich eine Präferenz für einen Neubau ergibt, und entsprechende Empfehlungen vorgestellt.

Es stellten sich weitere Erschließungsträger für das Neubaugebiet "Kübelwiese" vor. Es ist geplant, dass in den nächsten Wochen in den Gremien über dieses Thema beraten wird.

Wie durch den Breitbandberater des Landes in der Bürgermeisterbesprechung am 17.03.2022 erläutert, haben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz zum weiteren Ausbau eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes einen Entwurf zur Förderung von Gigabitnetzen vorgelegt. Dieser Ausbau soll in zwei Stufen erfolgen. Der Gemeinderat ist mit der temporären Aufgabenübertragung an den Landkreis zur Beantragung von Beratungsleistungen sowie der Durchführung des Infrastrukturausbaus im Rahmen des „Graue-Flecken-Programms“ einverstanden und beschloss hierzu mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen die Aufgabenübertragung von der Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde und von dieser auf den Landkreis Südliche Weinstraße. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Antrag auf Anerkennung als Dorferneuerungsgemeinde im Jahr 2023 aufrecht zu erhalten.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 02.02.2022 den Neubau des Weges Birkenäcker außerhalb von Flurbereinigungsverfahren mit Kosten von ca. 70.000 Euro beschlossen. Die Kosten haben sich auf ca. 90.000 Euro erhöht. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Zuschussantrag mit Kosten von 90.000,00 Euro durch die Verwaltung bei der ADD Trier stellen zu lassen.

Dem Rat lag eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses Im Pfarrwingert zur Beratung vor. Der Antragsteller plant im rückwärtigen Bereich des Grundstücks die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Diese Bauvoranfrage war bereits Bestandteil der letzten Gemeinderatssitzung, das Einvernehmen der Ortsgemeinde wurde mit der Begründung versagt, dass die offene Bauweise erwünscht ist. Bei der Kreisverwaltung wurden zwei Varianten an geänderten Plänen eingereicht. Der Rat entschied sich einstimmig für die Variante 1, wobei die Garage 6 m hinter dem öffentlichen Verkehrsraum errichtet werden soll.

Einstimmig untersagte der Rat die Außenbestuhlung im Rahmen eines Bauvorhabens in der Bacchusstraße. Die Außenbestuhlung ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen.

Der Rat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Längelsstraße“ im beschleunigten, vereinfachten Verfahren. Den Geltungsbereich des Bebauungsplans bildet lediglich das Flurstück 359/1 mit 1.629 m², im nördlichen Bereich angrenzend an die Längelsstraße. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die baurechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Wohnhauses im rückwärtigen Bereich zu schaffen. Es handelt sich vorliegend um einen Bebauungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage (sog. Innenbereich). Der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab wird durch diese nicht wesentlich verändert. Außerdem wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen vorbereitet oder begründet. Für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes bestehen keine Anhaltspunkte. Von Umweltprüfungen sowie der Erstellung von Umweltberichten hierzu wird abgesehen.

Seitens der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ist die Aufstellung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt. Der Gemeinderat nahm den Planentwurf für den Bereich der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach zur Kenntnis und stellte fest, dass dieser Fortschreibungsentwurf wie folgt geändert werden sollte: Einstimmig wurde beschlossen, dass im Bereich Schweigen der Plan bis zum Ende der Hauptstraße erweitert werden soll. Mit 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde beschlossen, dass im Ortsteil Rechtenbach die Verlängerung der Flurstraße, südwestlich zur B 38 hin in den Flächennutzungsplan mit aufgenommen werden soll. Mit 11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen wurde beschlossen, dass die Gärten in der Verlängerung Wiesenstraße (Nord/Osten) erhalten bleiben sollen.

Im Zuge der Straßenbaumaßnahme „Paulinerstraße“ waren nach Absprache mit dem Planungsbüro Nachträge erforderlich. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig, die Nachträge 7-9 an die Baufirma Maué Bau auf Grundlage der geprüften Nachtragsangebote zu vergeben.

Im vorhandenen Wegenetz in der Gemarkung Schweigen-Rechtenbach sind zur Herstellung der Verkehrssicherheit verschiedene Reparaturen an Wirtschaftswegen erforderlich. Dem Rat lag eine Schadendokumentation vor. Die Umsetzung der Arbeiten wurde einstimmig, aufgeteilt nach Jahren, in einer Prioritätenliste festgelegt: Punkt 1: Jahr 2022, Punkt 2: Jahr 2022, Punkt 3: Jahr 2023,Punkt 4: Jahr 2022, Punkt 6: Jahr 2023, Punkt 8: Jahr 2022, Punkt 9 Jahr 2022, Punkt 10: Jahr 2022, Punkt 12: Jahr 2022, Punkt 13 Jahr 2022, Punkt 14: Jahr 2022 und Punkt 15: Jahr 2022.

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