Der Vorsitzende verpflichtete das nachrückende Mitglied des Gemeinderates, Herr Bernhard Taubert, per Handschlag.
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden verschiedene Anfragen beantwortet.
Die Ratsmitglieder stimmten einstimmig dem Aufstellen eines Altkleidercontainers zu. Die Ortsgemeinde erhält dafür 200 bis 250 Euro.
Aufgrund der stetig steigenden Kosten für den Unterhalt der Grundschulen und des Zustands bzw. Alters der Einrichtungen fallen immer mehr zwingend notwendige Reparaturen und somit unabwendbare Kosten an. Der Gemeinderat beschloss mit 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2021 bei der Buchungsstelle 21100-541430 in Höhe von 2.283,00 Euro. Die Deckung erfolgt über die Buchungsstelle 55300-523100 (2.000,00 Euro; Unterhaltung Friedhof) und 51100-562500 (283,00 Euro; Gestaltungssatzung).
Die Sicherung eines Einfamilienhauses in der Glimbornstraße war bereits mehrmals Thema im Gemeinderat. Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben einstimmig keine Zustimmung, da sich an der Mauerhöhe nichts verändert hat.
Der Rat beriet über die Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu Ferienwohnungen (Ferienhaus) in der Langwiesenstraße. Die Antragstellerin hat das bestehende Wohnhaus zu einem Ferienhaus umgenutzt. Die Ortsgemeinde versagte dem Bauvorhaben einstimmig das erforderliche Einvernehmen mit folgender Begründung: Auf den Grundrissplänen ist nicht ersichtlich, dass wie in einem Telefonat zwischen dem Bauherrn und der Bauabteilung erwähnt, lediglich zwei Ferienwohnungen zur Verfügung gestellt werden. Laut den beigefügten Planunterlagen scheint es eher so, dass es sich hier um mehrere Ferienzimmer mit einem gemeinsamen Aufenthaltsraum „Wohnen“ handelt. Ebenfalls erscheinen vier Schlafräume für „eine“ Ferienwohnung im Obergeschoss als unverhältnismäßig und nicht mit einem nachzuweisenden Stellplatz umzusetzen. Der Gemeinderat fordert ein Nutzungskonzept zu der künftigen Nutzung, in welcher auch die Grundrissplanung entsprechend der Zimmernutzung deklariert wird. Des Weiteren ist dem Gemeinderat wichtig, dass die Ferienwohnungen/Ferienhaus nicht von größeren Gruppen angemietet werden, um evtl. entstehende Lärmentwicklungen auszuschließen, da sich in der näheren Umgebung eine reine Wohnbebauung befindet, welche durch die Lärmentwicklung gestört werden könnte. Dies soll ebenfalls in der Nutzungsbeschreibung erläutert werden. Insgesamt müssen für die Nutzung von zwei Ferienwohnungen lediglich zwei Stellplätze vorgehalten werden, was bei einer dermaßen hohen Zimmeranzahl nicht realistisch erscheint. Von dem beigefügten Stellplatznachweis mit insgesamt fünf Stellplätzen, können vier davon selbstständig genutzt werden. Der Gemeinderat möchte darauf hinweisen, dass hier auch die brandschutzrechtlichen Vorgaben eingehend geprüft werden müssen. Ferner weist er darauf hin, dass aufgrund der beengten Straßenverhältnisse in der Umgebung die Gäste ihre Fahrzeuge unbedingt auf den vorgesehenen Stellplätzen parken müssen. Der Gemeinderat wird einen Ortstermin vereinbaren und mit der Bauherrin das Gespräch suchen. Generell begrüßt die Ortsgemeinde die Errichtung von Ferienwohnungen in einem angemessenen Umfang und möchte nach Vorlage eines entsprechenden Nutzungskonzeptes erneut über die Nutzungsänderung entscheiden.
Unter der Bedingung, dass die geforderten Aufräum- und Strukturierungsarbeiten umgesetzt werden und bis Juni deutliche Ergebnisse vorliegen, erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen zur Errichtung eines Mutterkuhstalls auf den Fl.St.Nrn. 24/41, 24/42 und 24/38.
Bezüglich der Gestaltungssatzung soll eine Arbeitssitzung stattfinden.
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen. Er bedankte sich nochmals für die Weiterverpachtung der Privatgrundstücke.
Ratsmitglied Bernhard Taubert wird die Fenster und die Fensterläden vom alten Feuerwehrhaus abschleifen und neu streichen und bekommt ggf. Unterstützung von einer namentlich genannten Person.
Der Gemeinderat beschloss mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, die drei vorliegenden Einwohneranträge aufgrund der Nichterfüllung aller formellen Voraussetzungen nicht zuzulassen. Die wesentlichen Gründe für die Nichtzulassung sind: Nach § 17 Abs. 4 GemO bzw. der entsprechenden Kommentierung muss jede Unterschriftenliste den vollen Wortlaut des Einwohnerantrags, die Begründung sowie die Angabe der/des Vertreter(s) enthalten. Weiterhin sind in dem Antrag nicht die nach § 17 Abs. 1 Satz 4 GemO geforderten bis zu drei Personen benannt, die berechtigt sind, den Einwohnerantrag zu vertreten. Diese beiden formellen Voraussetzungen sind bei den vorliegenden Einwohneranträgen nicht erfüllt und deshalb werden die drei Einwohneranträge vom Gemeinderat nicht zugelassen.
Mit Gesetz vom 05.05.2020 hat das Land die grundsätzliche flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages beschlossen. Demnach werden die Gemeinden und Städte, die derzeit noch einmalige Straßenausbaubeiträge erheben, grundsätzlich ab spätestens 01.01.2024 auf das System der wiederkehrenden Beiträge (wkB) umstellen müssen. Die Ortsgemeinde Oberschlettenbach wendet den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag seit dem Jahre 1996 erfolgreich an. Der Gemeinderat beschloss mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung die der aktuellen Rechtsprechung angepasste Satzung für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in vorliegender Form. Die Satzung tritt mit Wirkung ab 01.01.2021 in Kraft.
Der Männergesangverein Oberschlettenbach 1881 e. V. hat 2019 der Gemeinde Oberschlettenbach 200 Euro gespendet. Der Betrag ist für den Bolzplatz/Spielplatz zu verwenden. Der Gemeinderat nahm die Information des Ortsbürgermeisters zur Kenntnis und stimmte einstimmig der Spendenannahme zu.
L. Veiock aus Oberschlettenbach hat der Gemeinde Oberschlettenbach 150 Euro gespendet. Der Betrag ist für ein Hinweisschild am Ortseingang zu verwenden, welches auf einen Wanderparkplatz am Ortsende hinweisen soll. Der Gemeinderat nahm die Information des Ortsbürgermeisters zur Kenntnis und stimmte einstimmig der Spendenannahme zu.
Zur Unterstützung der Ukraine-Flüchtlinge wurde einstimmig beschlossen, dass im Südpfalz Kurier bekannt gemacht werden, dass die Not und auch die Hilfsbereitschaft groß ist. Wer keine anderweitigen Kontakte hat und helfen will, kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Informationen bekommen.
Für den verursachten Schaden der Firma Udo & Michael Schmitz, Waldwirtschaft GmbH & Co. KG am Zufahrtsweg zum Friedhof und dem Eingangspfosten aus Sandstein wurden von der Versicherung Kosten erstattet. Die Verwaltung wird für die Reparaturarbeiten Preisanfragen durchführen. Der Rat erteilte dem Vorsitzenden einstimmig die Vollmacht, den Auftrag für die Wegereparatur an die Firma zu erteilen, welche die Arbeiten schnellstmöglich ausführen kann und der Preis akzeptabel ist.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung informierte der Vorsitzende den Gemeinderat über aktuelle Jagdpacht-, Miet- und Grundstücksangelegenheiten. Außerdem beschloss der Gemeinderat ein Schenkungsangebot über zwei Grundstücke anzunehmen.