Am 14. Juli 2021 wurden bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau drei Einwohneranträge eingereicht.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberschlettenbach hat diese Einwohneranträge in seiner Sitzung am 07. April 2022 infolge der Nichterfüllung aller formellen Voraussetzungen für nicht zulässig erklärt.
Die wesentlichen Gründe für die Nichtzulassung sind:
| - | Nach § 17 Abs. 4 GemO bzw. der entsprechenden Kommentierung muss jede Unterschriftenliste den vollen Wortlaut des Einwohnerantrags, die Begründung sowie die Angabe der/des Vertreter(s), enthalten. |
| - | Weiterhin sind in dem Antrag nicht die nach § 17 Abs. 1 Satz 4 GemO geforderten bis zu drei Personen benannt, die berechtigt sind, den Einwohnerantrag zu vertreten. |
Diese beiden formellen Voraussetzungen sind bei allen drei vorliegenden Einwohneranträgen nicht erfüllt.