Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende
verkehrspolizeiliche Anordnung:
ab Montag, 14. August, bis Freitag, 18. August 2023, wird die Marktstraße in Bad Bergzabern, ab der Einmündung Eichamtstraße bis zum Marktplatz, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Weinstraße, Bismarckstraße, Luitpoldstraße und Pfarrgasse.
Die Umleitung über die Pfarrgasse ist nur für Fahrzeuge bis zu einer Breite von 2 Metern möglich.
Breitere Fahrzeug können erst wieder über die Weinbergstraße zufahren.
Der Fuß- und Radverkehr ist weiterhin möglich.
Die betroffenen Gewerbetreibenden werden gebeten, ihrer Lieferverkehre entsprechend abzustimmen und zu informieren.