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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 32/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße aus dem Amtsblatt Nr. 47 vom 02.08.2024

Öffentliche Bekanntmachung über den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes; hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte

- Bekanntmachung vom 02.08.2024 -

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Klingenmünster Flurstücks-Nr. 1772

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Nutzungsart: Weingarten

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Lage: „Brett“ Größe: 0,1946 ha

Gemarkung Klingenmünster Flurstücks-Nr. 1773

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Nutzungsart: Weingarten

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Lage: „Brett“ Größe: 0,0934 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.

Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter -Aktuelles Amtsblatt-.

Landau, 01.08.2024
Theis, Beschäftigte