- Bekanntmachung vom 02.08.2024 -
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung Klingenmünster Flurstücks-Nr. 1772 | |
| - | Nutzungsart: Weingarten |
| - | Lage: „Brett“ Größe: 0,1946 ha |
| Gemarkung Klingenmünster Flurstücks-Nr. 1773 | |
| - | Nutzungsart: Weingarten |
| - | Lage: „Brett“ Größe: 0,0934 ha |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter -Aktuelles Amtsblatt-.