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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 32/2025
Nachrichten aus der Verbandsgemeinde
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Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Solarstrom für die Wärmepumpe – dank Batteriespeicher auch im Winter?

Solarstrom für die Wärmepumpe – dank Batteriespeicher auch im Winter?

Haushalte können durch die Nutzung von Solarstrom für Wärmepumpen unabhängiger vom Stromversorger werden und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. In Einfamilienhäusern kann eine Photovoltaik-Anlage etwa 20 bis 30 Prozent des Jahresstrombedarfs für Haushalt und Wärmepumpe erzeugen. Mit einem zusätzlichen Batteriespeicher kann die Eigenversorgung auf bis zu 40 Prozent erhöht werden.

Das Problem, dass Photovoltaik-Anlagen im Sommer den meisten Strom produzieren, während der Wärmebedarf im Winter am höchsten ist, kann aber auch ein Stromspeicher nicht lösen. Er ist dazu geeignet, den Solarstrom des Tages für den Bedarf am Abend und in der Nacht zu speichern, nicht aber über mehrere Tage oder Wochen.

Der Solarspeicher kann nennenswerte Mengen Solarstrom für die Wärmepumpe also nur in den Nächten bereitstellen, denen ein sonnenreicher Tag mit ausreichend hoher PV-Erzeugung vorausging. Im Winter reicht allerdings die PV-Erzeugung oft höchstens für den Haushaltsstromverbrauch, für die Wärmepumpe bleibt dann nichts übrig.

Damit sich die Investition in einen Batteriespeicher lohnt, sollte dessen Kapazität sinnvoll auf den Stromverbrauch und die Größe der PV-Anlage abgestimmt sein.

Alle Fragen zur richtigen Dimensionierung von Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Batteriespeicher beantworten die Energieexpert:innen der Verbraucherzentrale an über 70 Standorten unabhängig im Rahmen der Beratungssprechstunde nach Terminvereinbarung.

Der Energieberater hat in Bad Bergzabern am Mittwoch, 03. September, von 14 bis 17 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeinde in der Königstraße 61.

Die Beratung ist kostenfrei. Anmeldung unter Tel. 06343 701-314.

Energietelefon der Verbraucherzentrale

0800 60 75 600 (kostenfrei)

montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,

dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

VZ-RLP