Die Sitzung wurde vom Ersten Beigeordneten geleitet. Zur Erweiterung KiTa/ Neubau Vereinsheim berichtete Architekt Ochsenkühn über den aktuellen Baustand. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurde neben den Förderungen aus den KiTa-Programmen auch eine Förderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (Energie- und Klimafonds) beantragt und bewilligt, die folgende Teilmaßnahmen beinhaltet: Erneuerung des Fensteroberlichtbandes am Bestandsgebäude der Kita und Ertüchtigung des Bestandsdachs der Nonnensuselhalle. Die Installation einer Wärmepumpe für den Gebäudekomplex wurde bereits bei Ausschreibung für die Heizungsbau- und Sanitärinstallationsarbeiten berücksichtigt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Aufträge für die Erneuerung des Fensteroberlichtbandes am Bestandsgebäude der Kita sowie für die Ertüchtigung des Bestandsdachs der Nonnensuselhalle an die Firma Zimmerei & Holzbau Mumme zu den Angebotspreisen 21.032,64 Euro (brutto) und 58.134,80 Euro (brutto) zu vergeben.
Einstimmig wurde beschlossen, für die im letzten Ausschreibungsblock ausstehenden Gewerke Außenanlage, Bodenbelagsarbeiten, Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Metallbauarbeiten, Schreinerarbeiten und Bauendreinigung im Zuge der Baumaßnahme „Erweiterung Kita/ Neubau Vereinsheim“ ein Vergabeverfahren durchzuführen.
Der Auftrag für die Bodenpflege im Bestandsgebäude der Kita wurde einstimmig an die Firma Bodenseh Raumausstattung aus Landau- Nußdorf zum Angebotspreis in Höhe von 1.309,00 Euro (brutto) vergeben.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Einreichung folgender Projekte zur Förderung aus dem Regionalen Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz zu:
Zur Sicherstellung eines effizienten Antragsverfahrens und zur Wahrung der Fördervorgaben (z. B. Kapitelverteilung, prozentuale Mittelbindung) wurde der Ortsbürgermeister einstimmig ermächtigt, in Abstimmung mit den Beigeordneten und nach Beratung durch die Verwaltung, die abschließende Entscheidung über die zur Antragstellung kommenden Projekte zu treffen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit soll bei Ortsgemeinden mit einer für das laufende Haushaltsjahr grundsätzlich gültigen Haushaltssatzung (Doppelhaushalt 2024/2025) und relevanten Änderungen der Grundsteuerhebesätze, d. h. insbesondere mit nunmehr differenzierten Hebesätzen, die in der Sitzung am 1. April 2025 ab dem Jahr 2025 neu festgelegt wurden, eine Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen werden. Einstimmig wurde der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 gemäß dem vorgestellten Entwurf zugestimmt.
Die Beigeordnete Rinck gab einen Überblick zur Ortschronik. Für die Ortschronik werden dringend Bilder und Texte benötigt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung informierte der Vorsitzende den Gemeinderat über aktuelle Personalangelegenheiten.
Weiterhin beschloss der Gemeinderat, zwei Sondererlaubnisse zur Überfahrt von gemeindeeigenen Grundstücken zu erteilen.