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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 33/2022
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 29. Sitzung des Gemeinderates von Vorderweidenthal vom 30. Mai 2022

Die Gemeindeschwester plus Frau Hauck-Vollmar stellte sich dem Gemeinderat vor und gab Einblicke über das Aufgabengebiet als Gemeindeschwester.

Im Zuge der Umbau- und Sanierungsmaßnahme im alten Schulhaus wurde ein Personenaufzug eingebaut. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für den „Prüfung Komfort“-Vertrag, mit einer Laufzeit von zunächst fünf Jahren, für die gesetzlich vorgeschriebene Wartung, TÜV-Prüfung sowie Notrufbereitschaft für die Aufzugsanlage anl. der Umbau- und Sanierungsmaßnahme im alten Schulhaus an die Fa. C. Haushahn GmbH & Co. KG, Stuttgart, zum Angebotspreis in Höhe von 10.347,05 Euro inkl. MwSt. zu vergeben. Ferner ermächtigte der Gemeinderat den Ortsbürgermeister diesen Vertrag zu unterschreiben.

Die Beschlussfassung über die Ausschreibung zur Verbesserung Raumakustik wurde zurückgestellt. Das vorliegende Angebot erscheint dem Rat zu hoch.

Nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister soll im Zuge der Umbau- und Sanierungsmaßnahme im alten Schulhaus eine Schließanlage installiert werden. Im Gemeinderat besteht Einigkeit, dass die elektronische Schließanlage die modernere Anlage ist und man diese Anlage gerne anschaffen würde. Nach intensiver Beratung, insbesondere über die doch enormen Preisunterschiede, wurde einstimmig der Anschaffung der Variante I (= mechanische Schließanlage) für die Türschließanlage zum Preis von 2.998,42 Euro inkl. MwSt. zugestimmt.

Seitens der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ist die Aufstellung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt. Der Gemeinderat nahm den Planentwurf zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für den Bereich der Ortsgemeinde Vorderweidenthal zur Kenntnis und stellte fest, dass dieser Fortschreibungsentwurf den städtebaulichen Entwicklungszielen der Ortsgemeinde entspricht bzw. wie folgt geändert werden sollte:

1.

PV-Freiflächenanlagen: Die ausgewiesenen Flächen (insgesamt 5) für PV-Freiflächenanlagen werden positiv zur Kenntnis genommen. Das Ganze wird unterstützt und ist von Seiten der Ortsgemeinde gewollt. Eine weitere PV-Freiflächenanlage sollte nördlich der Ortslage im Bereich der Flur „In der Kirchhalde“ ermöglicht werden. Ferner wünscht der Gemeinderat, dass in der südlichsten Freiflächenanlage in den Text Folgendes mit aufgenommen wird: „Sollte die Gesetzeslage es erlauben, so sollte diese Fläche auch für die Stromgewinnung durch Windkraft zur Verfügung stehen.“ Die Beschlussfassung erfolgte dazu mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

2.

Innenentwicklung: Die im Bauflächenmonitoring ausgewiesene Fläche zur Innenentwicklung zwischen der Thalstraße und Lindelbrunn-/Rödelsteinstraße soll so nicht mehr ausgewiesen werden. An den Straßen entlang ist alles bebaut und die Ortsgemeinde besitzt hier keinen Grund und Boden. Dadurch ist eine Erschließung des Geländes nicht mehr möglich. Eine Innenentwicklung wäre derzeit nur über den Abriss bestehender Gebäude möglich. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

3.

Mischbaufläche: Die als M (Mischbaufläche) bezeichnete Fläche östlich außerhalb der Gemeinde (ehemaliges Schuhfabrikgelände) soll so erhalten bleiben. Die Beschlussfassung erfolgte mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

4.

Außenreserve: Die derzeit ausgewiesene Außenreserve soll an der eingezeichneten Stelle entfernt werden und an den westlichen Ortseingang (L 493 aus Silz kommend) verlegt werden. Hierbei soll eine in etwa gleich große Fläche von je ca. 0,24 ha direkt am Ortseingang und eine zweite am Wirtschaftsweg gegenüber der ehemaligen Schuhfabrik ausgewiesen werden. Diese beiden Flächen wurden so auch im Rahmen der Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes mit dem Büro Wolf im Jahre 2014 bis 2016 so festgelegt. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

5.

Baulücken: Von den im Bauflächenmonitoring ausgewiesenen 22 Baulücken bestehen mittlerweile nur noch 15. Dies wären die Nummern 5, 6, 8, 9, 11, 13, 14, 15, 17, 19, 22, 25, 38, 40, und 44. Ohne Ausweisung/Nummerierung kämen noch 2 Flächen (Rödelsteinstraße 18, und In den Pitzenäckern 25) hinzu. Dies ergibt dann insgesamt 17 Baulücken. Alle anderen sind z.B.

• mittlerweile bebaut (Nr. 10, 16, 26, 39 und 41)

• oder es liegt ein Bauantrag vor (Nr. 43)

• oder sie sind gar nicht bebaubar (weil nicht erschlossen), (Nr. 28, 29 oder 30)

• oder die Nr. 20 ist ein gemeindeeigener Spielplatz

• oder die Nr. 1 und 3 befinden sich im Außenbereich ohne BBPL

• oder sind hinten liegende Gärten, welche nicht erschließbar sind (Nr. 34, 36, 52)

• oder sind allgemein kleine Gärten, welche zu Anwesen gehören (Nr. 4, 27, 33, 35, 37)

• oder sind aufgrund ihrer Lage und ihres Zuschnittes nicht erschließbar (Nr. 18, 23 und 31)

Die Baulücken müssen in der Regionalplanung entsprechend abgeändert werden. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Einem Bauvorhaben in den Pitzenäckern wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Der Vorsitzende berichtete dem Gemeinderat, dass ein Antrag des Dorfvereins für einen Zuschuss zur Kerwe vorliegt. Der Rat stimmte einstimmig zu, dem Dorfverein 250,00 Euro für die Anmietung der Bühne zukommen zu lassen.

Die Ortsgemeinde Vorderweidenthal zahlt für die Entwässerung der Straßen insgesamt 12.682,64 Euro.

Beim Einbruch in den Kindergarten in der Hexennacht ist ein Schaden von ca. 3.125 Euro entstanden.

Die Einweihung des Dorfgemeinschaftshauses soll voraussichtlich im Oktober erfolgen.

VG-Verwaltung