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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 33/2022
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederhorbach für die Jahre 2022 und 2023 vom11.08.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2022

2023

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

738.940,00 Euro

716.360,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

829.190,00 Euro

744.260,00 Euro

der Jahresüberschuss/

-fehlbetrag auf

-90.250,00 Euro

-22.310,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2022

2023

der Saldo der

ordentlichen Ein- und

Auszahlungen auf

-56.840,00 Euro

11.880,00 Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

8.500,00 Euro

2.000,00 Euro

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

171.500,00 Euro

199.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-163.000,00 Euro

-197.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

219.840,00 Euro

185.120,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

127.000,00 Euro

197.000,00 Euro

zusammen auf

127.000,00 Euro

197.000,00 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

2022

2023

auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

2022

2023

auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 4

Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A)

345 v.H.

345 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

465 v.H.

465 v.H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

400 v.H.

400 v.H.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

35,00 Euro

35,00 Euro

b) für den zweiten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

c) für jeden weiteren Hund

70,00 Euro

70,00 Euro

d) für den ersten Kampfhund

300,00 Euro

300,00 Euro

e) für den zweiten und

jeden weiteren Kampfhund

600,00 Euro

600,00 Euro

II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar

wie folgt festgesetzt:

40,00 Euro

40,00 Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

§ 5

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Niederhorbach zum 31.12.2020 beträgt 2.714.255,78 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 2.744.273,66 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2022 um voraussichtlich 90.250,00 Euro auf 2.654.023,66 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2023 um voraussichtlich 22.310 Euro auf 2.631.713,66 Euro.

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 7

In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Niederhorbach, 11.08.2022
Ortsgemeinde Niederhorbach
Ralf Lorenz, Ortsbürgermeister