Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach -
Das Ratsmitglied Christiane Bernhart hat mit Schreiben vom 20. Juli 2023 ihr Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählergruppe Schweigen-Rechtenbach e.V. (FWG).
Dies ist Frau Nadine Fried.
Frau Fried hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).