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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 33/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern -

Da Herr Martin Körner zum Ersten Beigeordneten gewählt wurde, hat er sein Ratsmandat mit Schreiben vom 05. August 2024 mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).

Dies ist Herr Tobias Reinmuth.

Herr Reinmuth hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Bad Bergzabern, 08. August 2024
Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister