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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 33/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung des Haushaltsjahres 2019

Die Zweckverbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.06.2024 den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019 festgestellt und dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) an sieben Werktagen, das ist vom 15.08.2024 bis 23.08.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 204, während der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Es besteht die Möglichkeit nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343 701 113 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 204 Einsicht zu nehmen.

Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz. Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder von der Zweckverbandsversammlung aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen wurden.

Bad Bergzabern, 08.08.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
B. Meyer