aus der 8. Sitzung Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Bergzabern vom 18. Juni 2025
Die Stadt Bad Bergzabern erhebt jährlich einen Tourismusbeitrag. Grundlage hierfür ist eine regelmäßige Kalkulation, die fortlaufend überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst wird. Der Ausschuss beriet über eine Änderung der Satzung über die Erhebung des Tourismusbeitrages und über die Festsetzung der Höhe des Tourismus- und Gästebeitrages. Einstimmig wurde dem Stadtrat empfohlen, die 3. Änderungssatzung einschließlich der Anlage Betriebsartentabelle (Stand 15.04.2025) zur Satzung über die Erhebung des Tourismusbeitrags in der Stadt Bad Bergzabern vom 02.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 15.12.2023 zu beschließen. Ebenfalls einstimmig erging die Empfehlung an den Stadtrat, die Satzung zur Festsetzung der Höhe des Tourismus- und Gästebeitrags mit einem Hebesatz von 8,2 v.H. zu beschließen und die Umlagesumme auf 140.000,00 Euro festzulegen.
Der Vorsitzende informierte über die Spende der Skulptur auf dem Kreisel am Bahnhof und dass diese noch formal anzunehmen sei. Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat mit 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die Annahme der Spende.
Dem Ausschuss lagen verschiedene Auftragsvergaben zur Beratung und Beschlussfassung vor:
- Für die Gesamtmaßnahme „Sanierung des Haus des Gastes“ ist eine detaillierte Betrachtung und Bewertung des Brandschutzes mit dem Ergebnis der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes zwingend erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl einstimmig dem Stadtrat zu beschließen, die Planungsleistungen für einen Brandschutzsachverständigen in zwei Stufen auszuschreiben (Stufe 1: Bereich „Gastronomie“, Stufe 2: restlicher Gebäudeteil). Ferner wurde empfohlen, die Planungsleistung für einen Brandschutzsachverständigen gemäß § 3 Abs. 9 VgV in einem nationalen Vergabeverfahren durchzuführen.
- Im Zuge der Ausbaumaßnahme in der Lessingstraße (II. BA) kam es zu weiteren Nachträgen. Nachtrag 03: Mengenmehrung, Grabenaushub: Mehrkosten in Höhe von 7.528,02 Euro (brutto); Geänderte Ausführung der Hausanschlüsse: Mehrkosten in Höhe von ca. 5.000,00 Euro (brutto) - Gesamtsumme für den Nachtrag 03 ca. 12.500,00 Euro (brutto). Nachtrag 04: Stundenverrechnungssätze: Nachtragssumme ca. 300,00 Euro (brutto) Nachtrag 05: Drainageleitung: Nachtragssumme insgesamt 1.387,56 Euro (brutto). Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss einstimmig die Nachträge 03-05 bei der Firma Hambsch aus Bellheim in Gesamthöhe von ca. 14.187,56 Euro (brutto). Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
- Während des Bauablaufs im Rahmen der Sanierung des Renaissancehauses Engel kann der nicht vorab zu planende, sofortige Abruf von Rapport-/Stundenlohnarbeiten notwendig werden. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und bevollmächtigte einstimmig die örtliche Bauleitung (Büro Rheinwalt) zur Anordnung von Rapport- und Stundenlohnarbeiten bis zu einem Höchstbetrag je Gewerk in Höhe von 2.500,00 Euro (brutto). Über alle angeordneten Arbeiten soll die Stadt bei der wöchentlichen Baustellenbesprechung informiert werden
Der Vorsitzende informierte über die neuen Verrechnungssätze der Forstarbeiter.
Weiter informiert der Vorsitzende, dass der Haushalt für das Jahr 2025 mittlerweile genehmigt wurde.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
VG-Verwaltung