Der Gemeinderat beschloss zu Beginn seiner Sitzung einstimmig die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026.
Dann wurde über die Verwendung der Mittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm beraten. Der Rat beschloss einstimmig ein Maßnahmenpaket als Komplettpaket. Es sollte noch keine Priorisierung der einzelnen Maßnahmen geben. Zur Sicherstellung eines effizienten Antragsverfahrens und zur Wahrung der Fördervorgaben wurde die Ortsbürgermeisterin ermächtigt, in Abstimmung mit den Beigeordneten und der Verwaltung, die abschließende Auswahl der zur Antragstellung kommenden Projekte vorzunehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die final festgelegten Maßnahmen in den Förderantrag für Mittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN) aufzunehmen und fristgerecht einzureichen.
Der Rat befasste sich im Anschluss mit der Festlegung von Richtlinien zur Bauplatzvergabe im Neubaugebiet "Im Schulzenzehnten". Einstimmig wurde beschlossen, dass unter Punkt 1.3 (Antragsberechtigter Personenkreis) nur der erste Satz Anwendung finden soll. Der nachfolgende Absatz des Punktes 1.3 wurde komplett gestrichen. Mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen wurde der Punkt 4.1.1 (Altersstufen) gestrichen.
Daraufhin beschloss der Rat mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den Richtlinienkatalog mit den genannten Änderungen. Der Entwurf des Richtlinienkatalogs ist im Ratsinfosystem hinterlegt (www.vg-bad-bergzabern.de).
Betreffs des Bauvorhabens: Erweiterung des Dachgeschosses als Loggia, Margaretenstraße, 76889 Steinfeld, Fl.St.Nr. 5947 entschied das Gremium einstimmig, sein Einvernehmen zu erteilen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat den Erwerb von Miteigentumsanteilen an zwei Grundstücken, sofern die Eigentümer/Erben bereit sind zu verkaufen.
Weiterhin legte der Gemeinderat die Verkaufspreise für die Bauplätze im Neubaugebiet „Im Schulzenzehnten“ fest. Ein Beschluss über den Kaufpreis erfolgt in der nächsten Sitzung im öffentlichen Teil.
Außerdem beschloss der Gemeinderat die Vermietung eines Anwesens und legt die Mietbedingungen fest.