In der Gemarkung Oberotterbach, Flur 0, Flurstücke 3750/1, 4036/3, 4047/2, 4198, 4203, 4210, 4211, 4460/5, 4461, 4465, 4467, 4468, 4469, 4470, 4472, 4473, 4475, 4655, 4656, 4657, 4658, 4659, 4660, 4661, 4662, 4663, 4664, 4665, 4666, 4667, 4668, 4670, 4672, 4673, 4674 und 4694 wurde das Liegenschaftskataster im Bereich der B38 im Zusammenhang mit der Radwegschlussvermessung in Oberotterbach durch den Fortführungsnachweis bL 47441/2024 aktualisiert.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Der Fortführungsnachweis kann in der Zeit von 19.08.2025 bis 19.09.2025 beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Dienstort Landau, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau in der Pfalz nach vorheriger Terminabsprache sowie auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Rheinpfalz unter der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen/öffentliche Mitteilungen
(https://vermka-rheinpfalz.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen) eingesehen werden.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann
erhoben werden.
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz finden Sie auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Rheinpfalz unter der Rubrik elektronische Kommunikation
(https://vermka-rheinpfalz.rlp.de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation).