In der Gemarkung Dörrenbach, Flur 0, Flurstücke 2759/24, 3885, 3887/1, 3985, 3986, 3987, 3988, 3989, 3990, 3991, 3992, 3993, 3994, 3999/2 und 4000/2, wurde das Liegenschaftskataster im Bereich der B38 im Zusammenhang mit der Radwegschlussvermessung in Dörrenbach durch den Fortführungsnachweis bL 47441/2024 aktualisiert.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Der Fortführungsnachweis kann in der Zeit von 19.08.2025 bis 19.09.2025 beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Dienstort Landau, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau in der Pfalz nach vorheriger Terminabsprache sowie auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Rheinpfalz unter der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen/öffentliche Mitteilungen
(https://vermka-rheinpfalz.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen) eingesehen werden.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann
| 1. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder |
| 2. | schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau in der Pfalz |
erhoben werden.
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz finden Sie auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Rheinpfalz unter der Rubrik elektronische Kommunikation
(https://vermka-rheinpfalz.rlp.de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation).