Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Barbelroth, Hergersweiler, Oberhausen hat am 08.07.2026 aufgrund des § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) jeweils in der derzeit geltenden Fassung folgende Satzung für die Übertragung von Aufgaben der Verbandsversammlung auf den Verbandsvorsteher beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Auf den Verbandsvorsteher wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
(1) Verfügung über Zweckverbandsvermögen bis zu einer Wertgrenze von 2.000,00 Euro im Einzelfall
(2) Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Einzelfall im Rahmen des Haushaltsplanes bis zu einer Wertgrenze von 2.000,00 Euro
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis
Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz auf Folgendes hingewiesen:
(1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
(2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.