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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 33/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederotterbach für die Jahre 2026 und 2027 vom 07.08.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

592.110,00 Euro

552.520,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

591.630,00 Euro

548.290,00 Euro

das Jahresergebnis auf

480,00 Euro

4.230,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2026

2027

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

19.840,00 Euro

23.260,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

16.820,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

49.820,00 Euro

0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-33.000,00 Euro

-0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

13.160,00 Euro

-23.260,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

2026

2027

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

 

2026

2027

auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

 

2026

2027

auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

 

2026

2027

 

124.107,50 Euro

148.215,00 Euro

§ 5 Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 2026 2027

1. Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze werden in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes wird in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

35,00 Euro

35,00 Euro

b) für den zweiten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

c) für jeden weiteren Hund

65,00 Euro

65,00 Euro

d) für den ersten gefährlichen Hund / Kampfhund

400,00 Euro

400,00 Euro

e) für jeden weiteren gefährlichen Hund / Kampfhund

600,00 Euro

600,00 Euro

II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar wie folgt festgesetzt:

30,00 Euro

30,00 Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 1.102.083,86 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 1.139.710,36 Euro. Das Eigenkapital verbessert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2026 um voraussichtlich 480,00 Euro auf 1.140.190,36 Euro und verbessert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2027 um voraussichtlich 4.230,00 Euro auf 1.144.420,36 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2026 und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2027 enthält, zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Niederotterbach, 07.08.2026
Ortsgemeinde Niederotterbach
Martin Schwöbel, Ortsbürgermeister