Für das Gebiet der Ortsgemeinde Oberschlettenbach wird eine Abrechnungseinheit gebildet.
Begründung nach § 3 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 10 a Abs. 1 KAG
| 1) | Die Ortsgemeinde Oberschlettenbach zählt insgesamt rd. 150 Einwohner. |
| 2) | Alle Verkehrsanlagen sind räumlich zusammenhängend und nicht voneinander abgrenzbar. |
| 3) | Es liegen keine Zäsuren vor, welche die Aufteilung in zwei oder mehrere Abrechnungseinheiten rechtfertigen würde. |