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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 34/2022
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Bergzabern vom 22. Juni 2022

Die Stadt Bad Bergzabern hat am 29.10.2020 die Satzung sowie den Hebesatz für die Erhebung des Tourismusbeitrages 2020 bereits beschlossen. Die Verwaltung hatte bereits darauf hingewiesen, dass zu gegebener Zeit eine Nach-Kalkulation erfolgen wird. Diese ist nun abgeschlossen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, die 1. Änderungssatzung und die Anlage-Betriebsartentabelle (Stand: 23.05.2022) zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bergzabern vom 02.12.2020 zu beschließen. Der Hebesatz soll bei 9 v.H. belassen werden.

Der Stadtrat hat am 16.12.2021 beschlossen, den zweiten Bauabschnitt der Lessingstraße im direkten Nachgang zum ersten Bauabschnitt auszubauen. Für die Planungsleistungen wurden in einem Bieterverfahren vier Ingenieurbüros angefragt. Nach kurzer Debatte über die angesprochene Bewertungsmatrix empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat die Beauftragung des Ing.-Büro TeamBau mit einer stufenweisen Beauftragung der Planungsleistungen. Nach positiven I-Stock-Bescheid soll der Stadtbürgermeister bevollmächtigt werden, die Vergabe der LPH 5-9 zu beauftragen.

Der Ausschuss beriet über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau der Straßenbeleuchtung in Bad Bergzabern - 4. Abschnitt für die Verkehrsanlagen: Wiesenstraße, Herzog-Wolfgang-Straße, Woodbachweg und Klingweg und schlug dem Stadtrat einstimmig die Beschlüsse zu Ausbauprogramm, Abrechnungsgebiet und Gemeindeanteil wie folgt vor:

Wiesenstraße

a)

Ausbauprogramm: Das Ausbauprogramm umfasst die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Form des Austauschs der vorhandenen Lampenköpfe gegen LED-Lampenköpfe in der Wiesenstraße, beginnend von der Einmündung in die Gartenstraße im Osten bis zum Ende der Anbaubestimmung im Westen.

b)

Abrechnungsgebiet: Das Abrechnungsgebiet umfasst ebenfalls den Bereich beginnend von der Einmündung in die Gartenstraße im Osten bis zum Ende der Anbaubestimmung im Westen.

c)

Festsetzung des Gemeindeanteils: Der Gemeindeanteil wird unter Beachtung des Anliegerverkehrs einerseits und dem übrigen Verkehr andererseits, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, auf 25 %

festgesetzt.

Herzog-Wolfgang-Straße

a)

Ausbauprogramm: Das Ausbauprogramm umfasst die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Form des Austauschs der vorhandenen Lampenköpfe gegen LED-Lampenköpfe sowie 3 Masten in der Herzog-Wolfgang-Straße zwischen der Zeppelinstraße im Norden und der Königstraße im Süden.

b)

Abrechnungsgebiet: Das Abrechnungsgebiet umfasst ebenfalls die Herzog- Wolfgang-Straße zwischen der Zeppelinstraße im Norden und der Königstraße im Süden.

c)

Festsetzung des Gemeindeanteils: Der Gemeindeanteil wird unter Beachtung des Anliegerverkehrs einerseits und dem übrigen Verkehr andererseits, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, auf 60 % festgesetzt.

Klingweg

a)

Ausbauprogramm: Das Ausbauprogramm umfasst die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Form des Austauschs der vorhandenen Lampenköpfe gegen LED-Lampenköpfe im Klingweg von der Einmündung in den Kreisverkehr an der Landauer Straße im Norden bis zur Einmündung in den Kreisverkehr an der Kapeller Straße im Süden.

b)

Abrechnungsgebiet: Das Abrechnungsgebiet für die Erhebung von Ausbaubeiträgen bildet die Verkehrsanlage Klingweg von der Einmündung in den Kreisverkehr an der Landauer Straße im Norden bis zur Einmündung in den Kreisverkehr an der Kapeller Straße im Süden.

c)

Festsetzung des Gemeindeanteils: Der Gemeindeanteil wird unter Beachtung des Anliegerverkehrs einerseits und dem übrigen Verkehr andererseits, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, auf 35 % festgesetzt.

Woodbachweg

a)

Ausbauprogramm: Das Ausbauprogramm umfasst die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Form des Austauschs der vorhandenen Lampenköpfe gegen LED-Lampenköpfe im Woodbachweg von der Einmündung in die Bismarckstraße im Westen bis zur Kurve und dem gleichzeitigen Übergang in die Turmstraße im Osten.

b)

Abrechnungsgebiet: Das Abrechnungsgebiet für die Erhebung von Ausbaubeiträgen bildet die Verkehrsanlage Woodbachweg von der Einmündung in die Bismarckstraße im Westen bis zur Kurve und dem gleichzeitigen Übergang in die Turmstraße im Osten.

c)

Festsetzung des Gemeindeanteils: Der Gemeindeanteil wird unter Beachtung des Anliegerverkehrs einerseits und dem übrigen Verkehr andererseits, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, auf 45 % festgesetzt.

Der Vorsitzende informierte den Ausschuss über einen Schädlingsbefall (weißgraue Flechtenbärchen) im Schlossgebäude und in der Schlosshalle. Zur Bekämpfung wurde ein Auftrag für das Schlossgebäude in Höhe von 4.611,25 Euro inkl. MwSt. und für die Schlosshalle in Höhe von 2.927,40 Euro inkl. MwSt. vergeben.

Der Beigeordnete Enke informierte über den aktuellen Sachstand zur Errichtung einer öffentlichen und barrierefreien WC-Anlage am Bahnhof sowie die Ertüchtigung der WC-Anlage im Kurpark und schlug dazu die weitere Vorgehensweise vor. Vor dem Hintergrund, dass derzeit unklar ist, wie es mit dem alten Rathaus der Stadt weitergeht, schlug Herr Enke vor, die im Haushalt 2022 geplante Instandsetzungsmaßnahme zur Erneuerung der sanitären Anlage im alten Rathaus (85.000,00 Euro, davon 60.000,00 Euro Mittelübertrag aus 2021) nicht durchzuführen. Stattdessen sollen diese Mittel eingespart und für die bereits jetzt feststehenden Mehrkosten zur Errichtung der WC-Anlage am Bahnhof sowie für die Ertüchtigung der WC-Anlage im Kurpark verwendet werden. Der Ausschuss ist einstimmig damit einverstanden. Der Stadtrat soll von der Verwaltung dazu entsprechende Sitzungsvorlagen erhalten.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Ausschuss vom Vorsitzenden über aktuelle Pacht- und Vertragsangelegenheiten informiert.

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