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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 34/2022
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 19. Sitzung des Gemeinderates von Hergersweiler vom 27. Juni 2022

Das Büro PLANKultur erläuterte ausführlich den Bebauungsplan „Hauptstraße Süd“. Der Gemeinderat Hergersweiler beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße-Süd“. Ziel ist der innerörtliche Lückenschluss durch die Ausweisung von Bauplätzen auf der bisher unbebauten Südseite der B 427 zwischen Dorfgemeinschaftshaus und Ortsausgang Winden. Es handelt sich hierbei um einen Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen zur Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren. Nach heutigem Wissensstand handelt es sich um kein Vorhaben, welches die Durchführung einer Umweltprüfung erfordern könnte. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB (Umweltschutz, Naturschutz, Landschaftsschutz) liegen derzeit nicht vor. Ein Umweltbericht wird mangels Erfordernisses voraussichtlich nicht notwendig. Die Verfahrensdurchführung erfolgt gem. § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst folgende Fl.St.Nrn. 820, 821/1, 821/2, 823 und 824 sowie einen Teilbereich des Fl.St.Nr. 822 (gemeindlicher Wirtschafts-/ Grasweg, untergegangen). Es wird östlich durch das Doppelhaus Hauptstr. 46, südl. durch Äcker, im Westen durch einen Wirtschaftsweg und im Norden durch die B 427 begrenzt. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 7.500 m². Der Gemeinderat erkannte einstimmig den ihm vorliegenden und von Frau Neu in der Sitzung ausführlich erläuterten Planentwurf mit folgender Änderung an: Im Bebauungsplan kommt Variante 1 des entwässerungstechnischen Begleitplans vom Ingenieurbüro Teambau zum Ansatz (zwei kleine Rückhaltebecken im südlichen Bereich des Plangebietes). Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig die Durchführung einer freiwilligen, frühzeitigen Offenlage mit Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit einer Dauer von mindestens drei Wochen.

Ortsbürgermeister Heib erläuterte den Bericht zur Jahresprüfung der Spielplätze. Gravierenden Mängel am Spielplatz in der Hauptstraße 44 sind: Die Doppelschaukel muss voraussichtlich erneuert werden. An der Rutsche soll von einem Fachmann überprüft werden, ob die Spaltmaße sich mit geringem Aufwand beheben lassen.

Der Vorsitzende informierte, dass laut dem Bericht zur Einschätzung der PV-Freiflächen vom Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern alle vom Gemeinderat vorgeschlagenen Freiflächen dafür nicht geeignet sind.

Wie durch den Breitbandberater des Landes in der Bürgermeisterbesprechung am 17.03.2022 erläutert, haben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz zum weiteren Ausbau eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes einen Entwurf zur Förderung von Gigabitnetzen vorgelegt. Dieser Ausbau soll in zwei Stufen erfolgen. Der Gemeinderat ist mit der temporären Aufgabenübertragung an den Landkreis zur Beantragung von Beratungsleistungen sowie der Durchführung des Infrastrukturausbaus im Rahmen des „Graue-Flecken-Programms“ einverstanden und beschloss hierzu einstimmig die Aufgabenübertragung von der Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde und von dieser auf den Landkreis Südliche Weinstraße. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

Gemäß § 93 Abs. 4 GemO hat die Gemeinde ihren Haushalt in jedem Haushaltsjahr auszugleichen. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu Haushaltssatzungen anderer Ortsgemeinden hat die Kommunalaufsicht wiederholt Bedenken wegen Rechtsverletzung gegen den Grundsatz des Haushaltsausgleichs geltend gemacht und eingeplante Investitionskredite nicht genehmigt. Der Gemeinderat beriet ausführlich über die Anhebung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2022 und Folgejahre und beschloss mit 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen, die vom Gesetzgeber ab 01.01.2023 einheitlich vorgesehenen Nivellierungssätze rückwirkend ab 01.01.2022 zu übernehmen: Grundsteuer A 345 v. H, Grundsteuer B 465 v. H. und Gewerbesteuer 380 v. H..

Die Kosten für den Prüfbericht Sportgelände betrugen 29,75 Euro (Bolzplatz) und 77,35 Euro (Spielplatz). Der Ortsbürgermeister informierte über eine Rechnung der Pfalzwerke über 185,45 Euro. Bei der „Kirche im Grünen“ wurden 1.142,74 Euro Umsatz erwirtschaftet, davon 595,10 Euro Gewinn.

Ortsbürgermeister Heib regte an, nach dem Schlachtfest das Bürgerhaus „grundreinigen“ zu lassen. Die Kosten vor zwei Jahren betrugen ca. 700 Euro.

Die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wird am 16.10.2022 und eine eventuelle Stichwahl am 06.11.2022 stattfinden.

VG-Verwaltung