Der Gemeinderat beriet den Antrag eines Lebensmittelgroßhändlers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ausweisung eines Sondergebietes "Großflächiger Einzelhandelsbetrieb".
Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ist östlich der Ortslage Steinfeld eine größere gewerbliche Baufläche dargestellt. Für diese Fläche beabsichtigt die Ortsgemeinde einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Erschließung durchzuführen.
Ein Unternehmen hat nun Interesse an der Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebes bekundet und bittet die Ortsgemeinde um eine grundsätzliche Aussage, ob die Gemeinde dieses Vorhaben auf der Grundlage eines entsprechenden Bebauungsplanes mittragen würde.
Ein solcher Markt mit über 800 qm Verkaufsfläche kann allerdings nur in einem entsprechenden Sondergebiet gebaut werden. Darüber hinaus ist die Ausweisung solcher Betriebe nach den raumordnerischen Festlegungen grundsätzlich nur in Orten mit einer zentralörtlichen Funktion (Ober- und Mittelzentren) möglich. Mittelzentrum für den Bereich der Verbandsgemeinde ist die Stadt Bad Bergzabern.
Eine Abweichung von diesen Vorgaben der Regionalplanung könnte nur nach einer Prüfung durch die obere Landesplanungsbehörde zugelassen werden. Hierfür müsste der Antragssteller ein Einzelhandelsgutachten mit einer Auswirkungsanalyse erstellen lassen.
Mit 11 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen stimmte der Gemeinderat dem Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke der Ausweisung eines Sondergebietes „SO Einzelhandel-Lebensmittelmarkt“ im Bereich des geplanten Gewerbegebietes Ost grundsätzlich zu. Die hierfür erforderlichen Gutachten und Planungen sind seitens des Vorhabenträgers und auf dessen Kosten zu erbringen.