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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern -

Da Herr Martin Körner zum Ersten Beigeordneten gewählt wurde, hat er sein Ratsmandat mit Schreiben vom 27. Juli 2023 zum 31. Juli 2023 niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde die Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen ParteiDeutschlands (SPD).

Dies ist Herr Christian Heft.

Herr Heft hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.

Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin die nächste noch nicht berufene Bewerberin auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).

Dies ist Frau Wilhelmina Goldschmidt-Franz.

Frau Goldschmidt-Franz hat mitgeteilt, dass sie das ihr zufallende Mandat nicht annimmt.

Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).

Dies ist Frau Brigitte Körner.

Frau Körner hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Bad Bergzabern,18. August 2023
Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister