Zu Beginn der Sitzung wurde der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018, gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, einstimmig festgestellt. Anschließend wurde dem Stadtbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO, Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 einstimmig erteilt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde der vorgelegte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019, gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, festgestellt. Den Stadtbürgermeistern, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde, gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO, einstimmig Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.