Die Schuleinschreibung für die Pflichtkinder wird bei den genannten Grundschulen zu folgenden Terminen durchgeführt:
Dienstag, 24. September 2024, von 16.00 bis 18.00 Uhr
Kinder aus den evangelischen Kindergärten Bad Bergzabern.
Mittwoch, 25. September 2024, von 16.00 bis 18.00 Uhr
Kinder aus dem katholischen Kindergarten Bad Bergzabern,
KITA „Pusteblume“ und Kinder, die nicht in den Kindergarten gehen.
Dienstag, 01. Oktober 2024, von 16.00 bis 18.00 Uhr
Kinder aus Barbelroth, Birkenhördt, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Oberhausen, Oberschlettenbach, Vorderweidenthal.
Für alle Eltern, die an o.g. Terminen nicht kommen können, findet die Anmeldung am Mittwoch, 02. Oktober 2024, von 9.00 bis 11.00 Uhr statt.
Für die Eltern, die an diesen Terminen verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06343 989620 ein anderer Termin vereinbart werden.
Montag, 16. September 2024, von 13.30 bis 14.30 Uhr
Kinder aus Dörrenbach und Schweigen-Rechtenbach
Mittwoch, 18. September 2024, von 13.30 bis 14.15 Uhr
Kinder aus Oberotterbach im Erdgeschoss der Grundschule.
Für die Eltern, die an diesen Terminen verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06343 1211 ein anderer Termin vereinbart werden.
Freitag, 06. September 2024, von 11.00 bis 12.00 Uhr
Kinder aus Pleisweiler-Oberhofen
Freitag, 20. September 2024, von 11.00 bis 12.00 Uhr
Kinder aus Gleiszellen-Gleishorbach und Niederhorbach im Sekretariat der Grundschule.
Für die Eltern, die an diesem Termin verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06343 1248 ein anderer Termin vereinbart werden.
Dienstag, 24. September 2024, von 14.00 bis 15.30 Uhr
im EG der Grundschule.
Für die Eltern, die an diesen Terminen verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06340 260 ein anderer Termin vereinbart werden.
Mittwoch, 18. September 2024, von 14.00 bis 16.00 Uhr
im Sekretariat.
Für die Eltern, die an diesen Terminen verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06349 8818 ein anderer Termin vereinbart werden.
Wichtig!
Alle Erziehungsberechtigten werden gebeten, bei der Anmeldung zum Schulbesuch eine Bescheinigung des Kindergartens vorzulegen.
Die Erziehungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die vorgenannten Termine mit ihren schulpflichtigen Kindern wahrzunehmen.