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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 34/2024
Nachrichten aus der Verbandsgemeinde
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Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/2026

  1. Für das Land Rheinland-Pfalz beginnt das Schuljahr 2025/2026 am 18. August 2025. In diesem Schuljahr werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. August 2025 das 6. Lebensjahr vollenden. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder in der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden.
  2. Zur Anmeldung sind von einer Begleitperson (Erziehungsberechtigte) Geburtsurkunde oder Familienbuch oder den Aufnahmeschein/Registrierschein und eine Bescheinigung des Kindergartens vorzulegen.
  3. Kinder, die im Schuljahr 2024/2025 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sind bei dem nachgenannten Termin erneut anzumelden.
  4. Kinder im schulpflichtigen Alter, die körperlich oder geistig noch nicht genügend entwickelt sind, können auf Antrag vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie sind jedoch bei dem nachgenannten Einschreibungstermin vorzustellen.
  5. Kinder, die ab dem 01. September 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Entscheidend für die vorzeitige Aufnahme in die Schule ist, dass auf Grund der Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Schuleinschreibungstermine für Kann-Kinder erfolgen erst im Februar des kommenden Jahres und werden zur gegebenen Zeit veröffentlicht.

Die Schuleinschreibung für die Pflichtkinder wird bei den genannten Grundschulen zu folgenden Terminen durchgeführt:

Grundschulbezirk Bad Bergzabern, Böhämmer-Grundschule, Lessingstr. 38, 76887 Bad Bergzabern

Dienstag, 24. September 2024, von 16.00 bis 18.00 Uhr

Kinder aus den evangelischen Kindergärten Bad Bergzabern.

Mittwoch, 25. September 2024, von 16.00 bis 18.00 Uhr

Kinder aus dem katholischen Kindergarten Bad Bergzabern,

KITA „Pusteblume“ und Kinder, die nicht in den Kindergarten gehen.

Dienstag, 01. Oktober 2024, von 16.00 bis 18.00 Uhr

Kinder aus Barbelroth, Birkenhördt, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Oberhausen, Oberschlettenbach, Vorderweidenthal.

Für alle Eltern, die an o.g. Terminen nicht kommen können, findet die Anmeldung am Mittwoch, 02. Oktober 2024, von 9.00 bis 11.00 Uhr statt.

Für die Eltern, die an diesen Terminen verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06343 989620 ein anderer Termin vereinbart werden.

Grundschulbezirk Dörrenbach, Grundschule Am Kastanienwald, Am Kolmerberg 38, 76889 Dörrenbach

Montag, 16. September 2024, von 13.30 bis 14.30 Uhr

Kinder aus Dörrenbach und Schweigen-Rechtenbach

Mittwoch, 18. September 2024, von 13.30 bis 14.15 Uhr

Kinder aus Oberotterbach im Erdgeschoss der Grundschule.

Für die Eltern, die an diesen Terminen verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06343 1211 ein anderer Termin vereinbart werden.

Grundschulbezirk Gleiszellen-Gleishorbach, Horbachgrundschule, Schulstraße 1, 76889 Gleiszellen-Gleishorbach

Freitag, 06. September 2024, von 11.00 bis 12.00 Uhr

Kinder aus Pleisweiler-Oberhofen

Freitag, 20. September 2024, von 11.00 bis 12.00 Uhr

Kinder aus Gleiszellen-Gleishorbach und Niederhorbach im Sekretariat der Grundschule.

Für die Eltern, die an diesem Termin verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06343 1248 ein anderer Termin vereinbart werden.

Grundschulbezirk Steinfeld, Grundschule Steinfeld, Schulring 14, 76889 Steinfeld

Dienstag, 24. September 2024, von 14.00 bis 15.30 Uhr

im EG der Grundschule.

Für die Eltern, die an diesen Terminen verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06340 260 ein anderer Termin vereinbart werden.

Schulbezirk Klingenmünster, August-Becker-Schule, Schulstraße 5, 76889 Klingenmünster

Mittwoch, 18. September 2024, von 14.00 bis 16.00 Uhr

im Sekretariat.

Für die Eltern, die an diesen Terminen verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06349 8818 ein anderer Termin vereinbart werden.

Wichtig!

Alle Erziehungsberechtigten werden gebeten, bei der Anmeldung zum Schulbesuch eine Bescheinigung des Kindergartens vorzulegen.

Die Erziehungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die vorgenannten Termine mit ihren schulpflichtigen Kindern wahrzunehmen.

Verbandsgemeindeverwaltung